Unkonventionelle Methoden
Verfasst: 04.03.2013, 20:42
Guten Abend,
ich bin aktuell an einem neuen Objekt dran, welches zur Zwangsversteigerung ansteht. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten.
Ich war bereits beim ersten Termin - alleine. Diesmal möchte ich - hoffentlich wieder alleine - wieder am Termin teilnehmen und das Objekt für 50% kaufen.
Das Interesse und auch der Preis ist maßgeblich dadurch niedrig gehalten, dass 2 der Wohnungen bewohnt sind. Eine durch die Eigentümer und eine vermietet. Somit ist eine Räumbarkeit ungewiss. Die dritte Wohnung ist leerstehend.
Über die Kündigung von Mietern und die Ausquartierung von Ex-Eigentümern hab ich nun schon hier im Forum, im Internet und in meiner kleinen Fachbibliothek eine Menge gelesen.
Mal angenommen der folgende Fall tritt ein (glücklicherweise bisher nicht):
Die Bewohner aus der Mietswohnung lassen sich ohne Probleme kündigen und ziehen aus. Ich möchte nun aber auch die Ex-Eigentümer aus der Wohnung herausbekommen. Diese werden natürlich vorher freundlich angesprochen, schriftlich gekündigt etc., ziehen allerdings nicht aus. Sagen immer wieder Bereitschaft zu, es folgen dann aber keine Taten. Dies geht so weiter und dauert ca. 3 Monate. Ich denke die Absicht zu gehen kann ab diesem Zeitpunkt als nicht vorhanden gesehen werden.
Nun bleibt natürlich die Zwangsräumung. Allerdings habe ich die Kosten überschlagen und komme auf 10.000€ und mehr wenn man alles mit einbezieht, wie Umzugsunternehmen, Einlagerung und soweiter. Ich habe von Fällen mit mehr als 17.000€ gelesen. Diese trage ich natürlich meist im Endeffekt als neuer Eigentümer selbst.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Eigentümer, sich gegen die folgenden Maßnahmen zur Wehr zu setzen:
- Abstellen von Wasser, Strom, Heizung.
- Versperren der Parkplätze bei Abwesenheit.
- Erzeugung störender Geräusche (Laute Musik) ...
Ich denke es fallen hierzu jedem mit einer normalen Kreativität noch ein paar Sachen ein.
Mich interessiert hierzu insbesondere die rechtliche Sicht. Können Leute, die sich ohne Mietvertrag oder meine Zustimmung in meiner Immobilie aufhalten, keine Miete zahlen und lange genug Zeit hatten zum Auszug, über soetwas beschweren und beispielsweise die Polizei rufen?
Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche einen schönen Abend,
Christoph
ich bin aktuell an einem neuen Objekt dran, welches zur Zwangsversteigerung ansteht. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten.
Ich war bereits beim ersten Termin - alleine. Diesmal möchte ich - hoffentlich wieder alleine - wieder am Termin teilnehmen und das Objekt für 50% kaufen.
Das Interesse und auch der Preis ist maßgeblich dadurch niedrig gehalten, dass 2 der Wohnungen bewohnt sind. Eine durch die Eigentümer und eine vermietet. Somit ist eine Räumbarkeit ungewiss. Die dritte Wohnung ist leerstehend.
Über die Kündigung von Mietern und die Ausquartierung von Ex-Eigentümern hab ich nun schon hier im Forum, im Internet und in meiner kleinen Fachbibliothek eine Menge gelesen.
Mal angenommen der folgende Fall tritt ein (glücklicherweise bisher nicht):
Die Bewohner aus der Mietswohnung lassen sich ohne Probleme kündigen und ziehen aus. Ich möchte nun aber auch die Ex-Eigentümer aus der Wohnung herausbekommen. Diese werden natürlich vorher freundlich angesprochen, schriftlich gekündigt etc., ziehen allerdings nicht aus. Sagen immer wieder Bereitschaft zu, es folgen dann aber keine Taten. Dies geht so weiter und dauert ca. 3 Monate. Ich denke die Absicht zu gehen kann ab diesem Zeitpunkt als nicht vorhanden gesehen werden.
Nun bleibt natürlich die Zwangsräumung. Allerdings habe ich die Kosten überschlagen und komme auf 10.000€ und mehr wenn man alles mit einbezieht, wie Umzugsunternehmen, Einlagerung und soweiter. Ich habe von Fällen mit mehr als 17.000€ gelesen. Diese trage ich natürlich meist im Endeffekt als neuer Eigentümer selbst.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Eigentümer, sich gegen die folgenden Maßnahmen zur Wehr zu setzen:
- Abstellen von Wasser, Strom, Heizung.
- Versperren der Parkplätze bei Abwesenheit.
- Erzeugung störender Geräusche (Laute Musik) ...
Ich denke es fallen hierzu jedem mit einer normalen Kreativität noch ein paar Sachen ein.
Mich interessiert hierzu insbesondere die rechtliche Sicht. Können Leute, die sich ohne Mietvertrag oder meine Zustimmung in meiner Immobilie aufhalten, keine Miete zahlen und lange genug Zeit hatten zum Auszug, über soetwas beschweren und beispielsweise die Polizei rufen?
Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche einen schönen Abend,
Christoph