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Feststellung sittenwidriger Kaufvertrag vor TV und nach Zuschlagserteilung

Verfasst: 30.12.2024, 16:38
von Brathering
Hallo in die Runde,

ich plane, ggf. ein Objekt in einer TV zu ersteigern und würde eventuell auftretende Probleme gerne vorab erwägen.
Folgende Problematik:
Nach Aussage des in der Immobilie wohnenden Teileigentümers A wurde der Miteigentumsteil von Teileigentümer B wohl angeblich zu einem viel zu niedrigen Kaufpreis, ohne dass A davon wusste, an C und D verkauft.
Diese haben nun die TV beantragt.
A wird voraussichtlich mangels Finanzierung nicht mitbieten können und hat wohl einen Anwalt beauftragt, der sich um den offensichtlich viel zu günstigen, wahrscheinlich sittenwidrigen Kaufpreis für den ursprünglichen Miteigentumsanteil von B kümmern soll.
A und B kommunizieren leider nicht mehr miteinander- daher sind die in der Vergangenheit getätigten Verträge unklar.
Vermutlich wollen C und D den Gewinn aus dem zu günstig erworbenen ehemaligen Miteigentumsanteil von B samt Wertsteigerung realisieren.

Sofern die Teilungsversteigerung tatsächlich durchgeführt wird und nicht der Anwalt von A vorab für eine Terminabsage sorgt:
Wenn ich den Zuschlag erhalten sollte, inwieweit ist dies noch angreifbar?
Kann A theoretisch für B die Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags an C und D feststellen lassen?
Was wäre die Rechtsfolge für mich und für die weiteren Beteiligten (B ist aktuell ja kein Eigentümer mehr) nach der erfolgreichen Teilungsversteigerung?
Vielen Dank für eine Rückmeldung, liebe Grüße Brathering

Re: Feststellung sittenwidriger Kaufvertrag vor TV und nach Zuschlagserteilung

Verfasst: 31.12.2024, 09:15
von Addi
Der vermeintlich „sittenwidrige“ Verkauf des Miteigentumsanteils des B dürfte keine Auswirkungen auf die angeordnete TV haben.
Benachteiligt ist doch ohnehin nur der B, der dies selbst für sich verantworten muß. In der TV wird der reale Verkehrswert ermittelt und festgesetzt. Dies ist dann der Maßstab für die Abgabe der Gebote.
Alles andere ist vielleicht strömendes Beiwerk der Beteiligten untereinander, berührt den Ablauf der TV jedoch nicht.

Re: Feststellung sittenwidriger Kaufvertrag vor TV und nach Zuschlagserteilung

Verfasst: 02.01.2025, 20:30
von Brathering
Vielen lieben Dank für Deine Antwort, Addi :-).