Seite 1 von 1

Zugang, Energieausweis, Aufstellung Sanierungskosten für d. Finanzierung

Verfasst: 28.12.2024, 18:04
von Lara
Hallo,

der fiktive Zuschlag...

meine finanzierende Bank hat grünes Licht gegeben, verlangt aber final einen Energieausweis.
Nach Zuschlag müsste natürlich die tatsächliche Finanzierungssumme festgelegt werden.
Inkl. der Sanierungskosten.

Am sinnvollsten wäre es, direkt eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan durchzuführen. Sprich, ich müsste mit einem Sachverständigen ins Haus.

Der/die ehemalige Eigentümer/-in bewohnt die Immobilie. Darf ich zur Begutachtung für den o. g. Zweck zumindest eine Begehung einfordern? Und wenn ja, wie wäre da das geringste Mittel vor dem GV und der Zwangsräumung? Diese möchte ich natürlich für beide Seiten vermeiden.

Energieausweis... Selbst, wenn nur der Verbrauchsausweis verlangt wird, brauche ich den Verbrauch der letzten Jahre.
Bekomme ich Auskunft über die Verbrauchsdaten als Eigentümerin über die Stadtwerke?

Die 8 W. bis zum Verteilungstermin sind schnell rum...

Gruß
Lara

Re: Zugang, Energieausweis, Aufstellung Sanierungskosten für d. Finanzierung

Verfasst: 28.12.2024, 21:29
von Addi
Das ist mir völlig neu, dass eine Finanzierung abhängig ist von einem „Energieausweis“.
Sollte der Zuschlag an sie schon erteilt sein, sind sie ja schon rechtlich neue Eigentümerin.
Von daher können sie die ersteigerte Immobilie aus hiesiger Sicht auch schon in Besitz nehmen bzw. einen Zugang einfordern, für den nach Bankensicht erforderlichen Energieausweis.
Sollte dies der alte Eigentümer nicht zulassen, sollten sie diesem mit dem Umzug in eine neue Wohnung finanziell entgegenkommen, um dies zu beschleunigen.
Eine Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher wird vermutlich zeitlich nicht vor dem Verteilungstermin erfolgen können, zumal sie hierfür ebenfalls zunächst einen hohen Vorschuss zahlen müssen..

Re: Zugang, Energieausweis, Aufstellung Sanierungskosten für d. Finanzierung

Verfasst: 29.12.2024, 18:53
von Lara
Danke für die Antwort.

Die Voraussetzung des Energieausweises ist mir auch neu, ich finde darüber nichts.
Ich glaube meine persönliche Finanzierungsberatung arbeitet gerade die Standard Immobilien Finanzierung ab...

- Energieausweis
- Gutachten eines Sanierungsberaters
- Grundbuchauszug nicht älter als 6 Mo. (da habe ich natürlich nur Einsicht beim AG mit erlaubten Lichtbildern, die der Bank schon vorliegen)
- Flurkartenauszug vom zuständigen Katasteramt

Einzig die Flurkarte könnte ich mir vorab gegen Gebühr besorgen. Alles andere dauert nach Zuschlagserteilung.

Gibt es von der Bank vorab immer nur eine Möglichkeitsprüfung einer Finanzierung und keine Finanzierungsgarantie oder Finanzierungssicherstellung?

Ich habe noch Zeit bis zum ZV-Termin, andernfalls würde ich, was die Bank angeht, noch einmal auf die Suche gehen.

Gruß
Lara

Re: Zugang, Energieausweis, Aufstellung Sanierungskosten für d. Finanzierung

Verfasst: 29.12.2024, 19:59
von Addi
Eigentlich müßte immer das Erstellte Wertgutachten des Gerichts ausreichen, da dieses in der Regel sämtlich erforderliche Daten enthält einschließlich der Flurkarte.
Mit Zuschlagserteilung sollte das Gericht dem Ersteher eigentlich immer das Ansichtsexemplar des VW- Gutachtens aushändigen, da das Gericht dieses in der Regel nicht mehr benötigt. Sollte dies nicht der Fall sein kann dies mE noch im Nachhinein vom Gericht herausgefordert werden.
Sollte der Bank dies nicht ausreichen, sollte die Bank gewechselt werden.

Re: Zugang, Energieausweis, Aufstellung Sanierungskosten für d. Finanzierung

Verfasst: 30.12.2024, 10:32
von Lara
Danke!

Es wird wohl auf einen Wechsel Bank hinauslaufen.