Hallo und guten Abend,
ich hätte gleich mehrere Fragen und hoffe hier jemanden zu finden ,der sie kompetent beantworten kann.
Das Haus unserer Mutter wurde vor ca 15 Jahren an eine Schwester verschenkt,bzw mit der Auflage die anderen 3 Geschwister nach dem Tod der Mutter zu entschädigen, und das auch nur minimal .Davon abgesehen hat es diese Schwester nun geschafft sich so herunter zu wirtschaften ,dass das Haus nun zwangsversteigert werden soll.Und das nun auch noch zu Lebzeiten unserer Mutter ,der erst jetzt klar geworden ist,was für einen riesigen Fehler sie da vor 15 Jahren gemacht hat!
Sie hatte sich in dem Schenkungsvertrag zwar ein Wohnrecht gesichert,das aber laut Gläubigerbank nichts mehr wert sei,da das Haus mit 100000 Euro beliehen wurde und diese Forderung im Grundbuch vor dem Wohnrecht an erster Stelle stünde ,bzw den ersten Rang hätte.Lange Rede ,kurzer Sinn,ist das nun wirklich so,dass dieses Wohnrecht verfällt nach der Zwangsversteigerung oder hätte die Mutter gegenüber dem Ersteigerer weiterhin einen Anspruch kostenlos in der oberen Wohnung des Hauses zu wohnen?
Laut Gutachten beträgt der Gesamt-Wert des Hauses ca 67000 € darin enthalten sei der Wert des Wohnrechtes der mit ca 24000 € beziffert wurde.Also wir blicken da nun absolut nicht durch,wie das nun gehandhabt wird.Laut Bank müsste das Haus bei der Versteigerung mindestens ca 130000 € einbringen,damit die Gläubigerbank der Mutter 24000€ für ihr Wohnrecht ausbezahlen könnte.Dies wird natürlich nicht passieren bei einem Gesamtwert von ca 67000 €.
Eine weitere Frage,die ich hätte,laut Gutachten Wert 67000 € ,wird das Haus dann bei der Versteigerung mit diesem Startpreis angeboten,oder wird von dem ermittelten Wert schon gleich eine Summe X abgezogen, so dass der Startpreis eventuell geringer ist ,als der Wert nach Gutachten.Hatte noch nie mit einer ZV zu tun,daher völlig unerfahren,deshalb hoffe ich auf Hilfe hier.
Vielen Dank im Voraus
Zwangsversteigerung mit Wohnrecht
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Zwangsversteigerung mit Wohnrecht
@ Prinz
Vielen,lieben Dank für ihre Antwort.Nicht allzu sehr ärgern,fällt in Anbetracht einer solchen Intelligenzresistenz der Schwester eher schwer
Naja dann warten wir mal was da nun so kommen mag
Vielen,lieben Dank für ihre Antwort.Nicht allzu sehr ärgern,fällt in Anbetracht einer solchen Intelligenzresistenz der Schwester eher schwer
Naja dann warten wir mal was da nun so kommen mag