Hallo, nach monatelangem Blockieren und unberechtigten Forderungen wurde die TV eingeleitet. Bisher Eintrag im Grundbuch, Befragung der Betroffenen. Jetzt haben wir tatsächlich einen Käufer gefunden und würden uns einigen. Allerdings würde ich
die TV gerne erst beim Notarvertrag zurückziehen. Dachte auch, dass das so möglich ist. Nun möchte die Bank des Interessenten, dass die TV vorher ausgetragen wird. Das gefällt mir natürlich nicht, falls noch was dazwischenkommt. Weiß jemand, ob das üblich ist? Oder anders zu lösen ist?
TV läuft, Käufer gefunden, was jetzt
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: TV läuft, Käufer gefunden, was jetzt
Nun, die Forderung der Bank des Interessenten ist schon berechtigt, da diese den Kauf nur dann finanzieren wird, wenn das Grundbuch sauber, also ohne ZV-Vermerk veräußert wird.
Von daher sollten Sie den notariellen Kaufvertrag vorab beurkunden lassen, den TV- Antrag zurücknehmen, damit der Vermerk gelöscht werden kann.
Anders wird es vermutlich nicht möglich sein. Vertrauen in die Absicht des Käufers und seiner Finanzierung ist in diesem Fall unumgänglich….
Von daher sollten Sie den notariellen Kaufvertrag vorab beurkunden lassen, den TV- Antrag zurücknehmen, damit der Vermerk gelöscht werden kann.
Anders wird es vermutlich nicht möglich sein. Vertrauen in die Absicht des Käufers und seiner Finanzierung ist in diesem Fall unumgänglich….
Re: TV läuft, Käufer gefunden, was jetzt
Recherche beim Amtsgericht:
Geht tatsächlich so, wie im ursprünglichen Beitrag beschrieben. TV wird eingestellt, dann Kaufvertrag, dann komplette Löschung der Zwangsversteigerung. Ist laut Amtsgericht absolut so üblich und auch für die Bank so okay, da sich durch den Verkauf die Versteigerung erübrigt. Muss natürlich so im Kaufvertrag eingetragen werden.
Trotzdem danke.
Geht tatsächlich so, wie im ursprünglichen Beitrag beschrieben. TV wird eingestellt, dann Kaufvertrag, dann komplette Löschung der Zwangsversteigerung. Ist laut Amtsgericht absolut so üblich und auch für die Bank so okay, da sich durch den Verkauf die Versteigerung erübrigt. Muss natürlich so im Kaufvertrag eingetragen werden.
Trotzdem danke.