Unterschied Antragsteller und Beigetretener
Verfasst: 02.12.2024, 22:15
Meine Ex-Frau hat vor ca. einem Jahr den Antrag zur Teilungsversteigerung für unser gemeinsames Haus gestellt. Auf Anraten meines Anwalts bin ich vor einiger Zeit dem Verfahren beigetreten. Mein Anwalt meint, so wäre sichergestellt dass ich die gleichen Rechte und Einflussnahmemöglichkeiten habe wie meine Ex-Frau.
Wie sieht das aber in der Praxis aus? Habe ich wirklich in allem die gleichen Rechte und auch Pflichten? Wie ist es mit den Kosten? Sie bleibt ja immer noch die Antragstellerin, müsste also eigentlich Kosten für Gutachten etc. selbst tragen.
Bisher gibt es noch kein Gutachten. Da weiterhin von uns beiden eine Einigung angestrebt wird ist es gut möglich, dass dies auch gar nicht benötigt wird. Was aber, wenn die endgültige Einigung erst nach dem Gutachten zustande kommt? Der Gutachter müsste dann ja auf jeden Fall bezahlt werden (bei einer erfolgreichen Versteigerung werden diese Kosten so weit ich weiß vom Erlös abgezogen. Aber was, wenn es vorher doch noch zu einer Einigung kommt?)
Was genau ist der Unterschied zwischen Antragsteller und Beigetretenem, vor allem bei den Kosten?
Danke
Wie sieht das aber in der Praxis aus? Habe ich wirklich in allem die gleichen Rechte und auch Pflichten? Wie ist es mit den Kosten? Sie bleibt ja immer noch die Antragstellerin, müsste also eigentlich Kosten für Gutachten etc. selbst tragen.
Bisher gibt es noch kein Gutachten. Da weiterhin von uns beiden eine Einigung angestrebt wird ist es gut möglich, dass dies auch gar nicht benötigt wird. Was aber, wenn die endgültige Einigung erst nach dem Gutachten zustande kommt? Der Gutachter müsste dann ja auf jeden Fall bezahlt werden (bei einer erfolgreichen Versteigerung werden diese Kosten so weit ich weiß vom Erlös abgezogen. Aber was, wenn es vorher doch noch zu einer Einigung kommt?)
Was genau ist der Unterschied zwischen Antragsteller und Beigetretenem, vor allem bei den Kosten?
Danke