Fragen zu "Bargebot" und zu Hausinhalt
Verfasst: 13.11.2024, 09:43
Guten Morgen,
"mein" Haus wird demnächst in einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinsachaft versteigert.
Ich selbst werde mitseteigern und möchte das Haus erwerben.
Dabei bin ich über den Begriff Bargebot gestolpert. Es gibt eine Grundschuld von 250.000 Euro zugunsten der örtlichen Sparkasse, auf die noch etwa 50.000 Euro nicht abbezahlt sind. Wenn ich den Zuschlag erhalte, wird dann die Grundschuld mit dem vollen Betrag bedient und die Sparkasse zahlt dann den überzähligen Betrag von 200.000 Euro zurück? Wenn ja, an wen? Oder wird die Sparkasse mit ihren 50.000 Euro aus dem Erlös bedient?
Wie muß dann entsprechend das Bargebot aussehen? Bargebot = z.B. 400.000 Euro plus 250.000 Euro? Also Versteigerungserlös = 650.000 Euro? Oder Bargebot 400.000 Euro plus 50.000 Euro? Also Versteigerungserlös = 450.000 Euro? Oder Bargebot = 450.000 Euro, von denen dann 50.000 Euro an die Sparkasse gehen? Also Versteigerungserlös = 500.000 Euro? Oder Bargebot = 450.000 Euro plus 250.000 Euro an die Sparkasse, von denen dann 200.000 Euro zurückkommen? Also Versteigerungserlös = 650.000 Euro?
Dann zum Hausinhalt: Im Haus befinden sich außerhalb der (bewohnten) Wohnungen Gegenstände. Werden diese vom Ersteigerer quasi miterworben? Falls ich nicht zum Zug komme, müsste ich dies ja ausräumen bzw. habe auch ein Interesse daran, sie auszuräumen. Wer ist im Zweifelsfall beweis-/nachweispflichtig?
"mein" Haus wird demnächst in einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinsachaft versteigert.
Ich selbst werde mitseteigern und möchte das Haus erwerben.
Dabei bin ich über den Begriff Bargebot gestolpert. Es gibt eine Grundschuld von 250.000 Euro zugunsten der örtlichen Sparkasse, auf die noch etwa 50.000 Euro nicht abbezahlt sind. Wenn ich den Zuschlag erhalte, wird dann die Grundschuld mit dem vollen Betrag bedient und die Sparkasse zahlt dann den überzähligen Betrag von 200.000 Euro zurück? Wenn ja, an wen? Oder wird die Sparkasse mit ihren 50.000 Euro aus dem Erlös bedient?
Wie muß dann entsprechend das Bargebot aussehen? Bargebot = z.B. 400.000 Euro plus 250.000 Euro? Also Versteigerungserlös = 650.000 Euro? Oder Bargebot 400.000 Euro plus 50.000 Euro? Also Versteigerungserlös = 450.000 Euro? Oder Bargebot = 450.000 Euro, von denen dann 50.000 Euro an die Sparkasse gehen? Also Versteigerungserlös = 500.000 Euro? Oder Bargebot = 450.000 Euro plus 250.000 Euro an die Sparkasse, von denen dann 200.000 Euro zurückkommen? Also Versteigerungserlös = 650.000 Euro?
Dann zum Hausinhalt: Im Haus befinden sich außerhalb der (bewohnten) Wohnungen Gegenstände. Werden diese vom Ersteigerer quasi miterworben? Falls ich nicht zum Zug komme, müsste ich dies ja ausräumen bzw. habe auch ein Interesse daran, sie auszuräumen. Wer ist im Zweifelsfall beweis-/nachweispflichtig?