Auflassungsvormerkung

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Moderator: Alfred_Hilbert

Alex82
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Auflassungsvormerkung

Beitragvon Alex82 » 21.02.2013, 16:28

Hallo,

ich bin an der Zwangsversteigerung eines Hauses, bzw. die 1 hälfte eines Doppelhauses interessiert.
Ich habe nun das Gutachten zur Einsicht zur Verfügung gestellt bekommen.

Eigentümer sind 2 Personen, jeweils zu 50%
3.1) Person 1 = Anteil 1/2
3.2) Person 2 = Anteil 1/2

Nu habe ich unter Eintragungen in Abt. 2 des Grundbuchs folgenden Eintrag gefunden und werde nicht so ganz schlau daraus:

Lfd. Nr. 1 zu Bstv. 1:
Nur Lastend auf Anteil Abt. I 3.2 (Person 2) - Auflassungsvormerkung für Person 2; gemäß Bewilligung vom XX.XX.XXXX (Notar xxxxxx); eingetragen am XX.XX.XXXX

Desweiteren findet sich auch volgender Satz wieder:

Im Vorliegendem Fall erfolgt die Wertermittlung in einem Zwangsversteigerungsverfahren, hierbei bleiben auftragsgemäß eventuelle Eintragungen in Abteilung 2 des Grundbuches bei der Bewertung außer betracht.


Ich kann damit nicht so recht was anfangen, wäre super wenn ihr mich aufklären könntet, bzw. sagen ob das was "negativies " zu bedeuten hat.

Schon mal vielen Dank

Es Grüßt
Alex

Alex82
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Re: Auflassungsvormerkung

Beitragvon Alex82 » 24.02.2013, 02:10

Hallo Prinz,

vielen Dank für Deine Antwort.
Dann werde ich das am Versteigerungstermin mal klären, bzw. Ich mich vom Rechtspfleger genau aufklären lassen.
Danke für die "Warnung".

Es Grüßt
Alex


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