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Kündigung wegen Eigenbedarfs nach ZV

Verfasst: 22.05.2009, 17:16
von Trucka
Guten Tag,

ich habe am 06.05.09 den Zuschlag für ein 3 Familienhaus in der Zwangsversteigerung erhalten. Das Haus besteht aus 3 Wohnungen:
1.) 2 Zimmer mit 56qm
2.) 6 Zimmer mit 143qm
3.) 3 Zimmer mit 77qm

Alle drei Wohnungen sind vermietet. In die 3. Wohnung möchte ich selbst einziehen und habe folgendes Kündigungsschreiben erstellt:
___________________________________________________________________
Name, Vorname
Straße und Nr.
PLZ Stadt
Tel:



Frau XXX Stadt, Datum
Straße und Nr.
PLZ Stadt



Mitteilung über den Zuschlag der Zwangsversteigerung
und Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs

Sehr geehrte Frau XXX,

wie Ihnen bekannt ist habe ich XXXX, wohnhaft in der XXX-str. , in XXX Stadt am 06.05.2009 den Zuschlag bei bei der Zwangsversteigerung des 3 Familienhauses in der XXX Str. X, XXX-Stadt bekommen.

Ein Kopie des Zuschlages erhalten Sie in der Anlage.

Hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach §57 a ZVG gebrauch und kündige
Ihnen die Wohnung in der XXX Str. X, in XXX Stadt fristgerecht zum 30.08.2009
wegen Eigenbedarf §573 BGB.

Der Eigenbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass ich zur Zeit in einer Wohngemeinschaft mit mehreren Parteien wohne und mit nur 35qm zur Verfügung stehen und ich mir das Badezimmer sowie die Küche teilen muss. Von dieser Wohngemeinschaft möchte ich mich lösen um in Zukunft
ein eigenes Reich zu besitzen. Desweiteren möchte zwecks Verwaltung der anderen beiden Wohnungen und Moderniesierung des Hauses, an der ich Selbst beteiligt sein möchte , in unmittelbarer Nähe wohnen.

Gegen diese Kündigung steht Ihnen ein gesetzlichesWiederspruchsrecht zu. Als Mieter sind Sie berechtigt nach §§ 574, 574 a-c BGB dieser Kündigung zu wiedersprechen. Der Wiederspruch muss mir bis spätestens zwei Monate vor Ende der Mietzeit, also am 30.06.2009 schriftlich vorliegen.

Es tut mir leid, dass ich keinen besseren Bescheid für Sie habe. Ich hoffe jedoch auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

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Könnt Ihr mir helfen und mir Sagen ob ich nicht etwas in der Kündigung vergessen habe und ob diese so durchgeht?

Vielen Dank im Voraus

Re: Kündigung wegen Eigenbedarfs nach ZV

Verfasst: 22.05.2009, 17:35
von Rudolf_Roenisch
Hallo Trucka,

inhaltlich kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Hier sollten Sie sich gegebenenfalls an einen versierten Mietrechtler wenden. Grundsätzlich sollten Sie aber beachten, dass Sie die Kündigung rechtzeitig (§ 57 a S.1 ZVG) und nachweisbar (Einschreiben Rückschein, Gerichtsvollzieher) zustellen lassen.