ZV und Grundschuld
Verfasst: 22.07.2024, 12:14
Hallo,
folgende Konstellation: Der ExMann meiner Partnerin hat in der Ehe ein EFH gekauft und stand alleine im Grundbuch. Eine Grundschuld über 134Tsd € wurde aufgenommen und bis 2015 abgezahlt. Nach der Scheidung hat meine Partnerin Sicherungshypotheken eintragen lassen und schlussendlich die ZV betrieben. Es gibt keine weiteren Gläubiger. Der VW lag bei 328Tsd €. Der Zuschlag erfolgte bei 289Tsd €. Die grundschuldgebende Bank hatte keine Forderungen und erteilte die Löschungsbewilligung direkt nach der ZV ohne jedweige Zahlung. Das Bargebot (155Tsd €) wurde nach Abzug aller Kosten mittlerweile ausgezahlt. Nun schreibt das Gericht von einer versehentlichen Auszahlung der Zinsen von fast 50Tsd € auf die Grundschuld und fordert deren Rückzahlung von meiner Partnerin.
Sollte es dabei bleiben, hat der Ersteigerer das Haus im ersten Termin für weit unter 50% des Verkehrswertes erhalten.
Um zu verhindern, dass der Schuldner (Grundschuldnehmer) von der Bank etwaige Zahlung erhält, ging mitlerweile ein PfÜB an die Bank. Die Drittschuldnererklärung sagt eindeutig, dass keine Forderungen bestehen und die Grundschuld nicht mehr existiert.
Mir ist absolut nicht verständlich, wer nun die Zinsen auf die nicht bestehende Forderung der Bank erhält und wie die Zahlung der Grundschuldsumme vom Ersteigerer an die Bank, an die Gläubigerin oder an die Gerichtskasse veranlasst werden kann und wie man dann als Gläubigerin darauf Zugriff hat. Auf Fragen hinsichtlich der Grundschuld reagiert die Rechtspflegerin schon vor der Rückforderung der Zinsen nur mit der Aussage: "Das Verfahren ist für das Gericht abgeschlossen. Deshalb werden keine Fragen beantwortet."
Der Ersteigerer freut sich derweil über das Schnäppchen.
Vielen Dank für das Lesen
Andreas
folgende Konstellation: Der ExMann meiner Partnerin hat in der Ehe ein EFH gekauft und stand alleine im Grundbuch. Eine Grundschuld über 134Tsd € wurde aufgenommen und bis 2015 abgezahlt. Nach der Scheidung hat meine Partnerin Sicherungshypotheken eintragen lassen und schlussendlich die ZV betrieben. Es gibt keine weiteren Gläubiger. Der VW lag bei 328Tsd €. Der Zuschlag erfolgte bei 289Tsd €. Die grundschuldgebende Bank hatte keine Forderungen und erteilte die Löschungsbewilligung direkt nach der ZV ohne jedweige Zahlung. Das Bargebot (155Tsd €) wurde nach Abzug aller Kosten mittlerweile ausgezahlt. Nun schreibt das Gericht von einer versehentlichen Auszahlung der Zinsen von fast 50Tsd € auf die Grundschuld und fordert deren Rückzahlung von meiner Partnerin.
Sollte es dabei bleiben, hat der Ersteigerer das Haus im ersten Termin für weit unter 50% des Verkehrswertes erhalten.
Um zu verhindern, dass der Schuldner (Grundschuldnehmer) von der Bank etwaige Zahlung erhält, ging mitlerweile ein PfÜB an die Bank. Die Drittschuldnererklärung sagt eindeutig, dass keine Forderungen bestehen und die Grundschuld nicht mehr existiert.
Mir ist absolut nicht verständlich, wer nun die Zinsen auf die nicht bestehende Forderung der Bank erhält und wie die Zahlung der Grundschuldsumme vom Ersteigerer an die Bank, an die Gläubigerin oder an die Gerichtskasse veranlasst werden kann und wie man dann als Gläubigerin darauf Zugriff hat. Auf Fragen hinsichtlich der Grundschuld reagiert die Rechtspflegerin schon vor der Rückforderung der Zinsen nur mit der Aussage: "Das Verfahren ist für das Gericht abgeschlossen. Deshalb werden keine Fragen beantwortet."
Der Ersteigerer freut sich derweil über das Schnäppchen.
Vielen Dank für das Lesen
Andreas