Räumung eines TG-Stellplatzes nach einer ZV
Moderator: Alfred_Hilbert
Räumung eines TG-Stellplatzes nach einer ZV
Herr A hat einen Tiefgaragenstellplatz ersteigert. Der frühere Eigentümer (FE) ist ihm persönlich bekannt. Trotz schriftlicher Aufforderungen, den Stellplatz zu räumen, nutzt FE den Stellplatz weiter indem er regelmäßig dort seinen PKW abstellt. Der Stellplatz ist nicht räumlich von anderen Stellplätzen in der Tiefgarage getrennt. Welche rechtlichen Folgen hätte es, wenn Herr A während der Abwesenheit von FE , auf dem Stellplatz seinen eigenen PKW abstellt? Welche Handhabe hat FE in so einem Fall? Gegen welche Gesetze verstösst FE indem er sich regelmäßig Zutritt zur Tiefgarage verschafft obwohl ihm kein Stellplatz mehr gehört und er auch keinen mietet?
Re: Räumung eines TG-Stellplatzes nach einer ZV
Das sind keine Fragen zur ZV, da diese ja bereits beendet und abgeschlossen ist.
FE darf den Stellplatz nicht mehr nutzen und kann durch durch Auftrag an den Gerichtsvollzieher, evtl. Einstweiliger Verfügung verpflichtet werden den Schlüssel zur Garage herauszugeben und den Stellplatz zu räumen. Sogar durch Auftrag an den Gerichtsvollzieher mit Abschleppunternehmen…
FE darf den Stellplatz nicht mehr nutzen und kann durch durch Auftrag an den Gerichtsvollzieher, evtl. Einstweiliger Verfügung verpflichtet werden den Schlüssel zur Garage herauszugeben und den Stellplatz zu räumen. Sogar durch Auftrag an den Gerichtsvollzieher mit Abschleppunternehmen…