Hallo
eine Beispielfrage dazu...
Angenommen im Grundbuch ist
1.) eine Grundschuld über 5.000 DM
2.) eine Grundschuld über 35.000 DM
3.) eine Sicherungshypothek über 2.000 DM
in entsprechender Reihenfolge eingetragen.
Außerdem handelt es sich um eine
Teilungsversteigerung mit einer geforderten Sicherheitsleistung von gut 10.000 €.
Im Gutachten steht außerdem
"Bestandsverzeichnis
Keine Eintragung von Herrschvermerken.
Abt. II
Hier sind insbesondere eine Belastung jedes Anteils, zugunsten des jeweiligen Miteigentümers hinsichtlich des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft und Benutzungsregelung nach § 1010 BGB und der Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen, wobei Eintragungen in dieser Abteilung bei Verkehrswertgutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren nicht berücksichtigt und hier nur rein nachrichtlich wiedergegeben werden.
Abt. III
Eventuelle Eintragungen in dieser Abteilung (z.B. Hypotheken, Grundschulden) bleiben bei einer Verkehrswertermittlung grundsätzlich unberücksichtigt."
Bleiben dann alle drei Beträge bestehen, so dass man 42.000 DM inkl. der je aufgeführten Zinsen zahlen muss oder nur die zuerst genannte Grundschuld?
Zahlen muss man dann die Schuld + die jeweils eingetragenen Zinsen für den Zeitraum: Versteigerungstag bis Zahlung der Schuld?