ZV Zweittermin / Taktik / 5/10 Regel

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Jakob2024
Beiträge: 5
Registriert: 10.06.2024, 09:30

ZV Zweittermin / Taktik / 5/10 Regel

Beitragvon Jakob2024 » 10.06.2024, 09:40

Hallo,
ich habe mich mal in ein paar ZV-Terminen reingesetzt um ein mal ein wenig Erfahrung zu sammeln.

Beim letzten Termin hatten sich 2 Personen über mögliche Taktiken unterhalten.
Hatte leider nicht alles verstanden und habe zuhause nochmal ein wenig danach gesucht und diesen Beitrag gefunden:
https://www.jlm-freiburg.com/das-zwangs ... che-tipps/

Leider verstehe ich die Taktik nicht so ganz.
Sinnvoll ist es wohl beim ersten Termin unter der 5/10 Grenze zu bleiben?
Ich finde es ist so geschrieben, dass man dann beim Zweittermin auf jeden Fall die Möglichkeit bekommt die Immobilie unter 5/10 zu erhalten. Aber am Zweittermin können ja wieder mehr Interessenten kommen und sich hochbieten oder? Da kann man dann doch trotzdem z.B bei 6/10 landen oder?

In dem Fall wo ich war, hatten sie bis zu 5/10 Geboten aber die Bank hat abgelehnt was passiert jetzt da?

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken und ihr könnt mir helfen.

Addi
Beiträge: 1140
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: ZV Zweittermin / Taktik / 5/10 Regel

Beitragvon Addi » 10.06.2024, 16:09

Auf irgendwelche Taktiken „ Möchtegernschlauberger“ wird hier natürlich NICHT eingegangen.

Letztlich entscheiden immer diebetreibenden Gläubiger, für welches Meistgebot der Zuschlag möglich ist, da diese nichts zu verschenken haben.
Schnäppchenjäger haben in ZV- Terminen nichts zu suchen..

Poinimirina
Beiträge: 6
Registriert: 30.12.2023, 12:57

Re: ZV Zweittermin / Taktik / 5/10 Regel

Beitragvon Poinimirina » 10.06.2024, 17:18

Darf ich beitragen?
In der Praxis haben Sie kaum eine Chance, unter der 5/10-Grenze zu bleiben. An jeder Auktion nehmen mehrere Teilnehmern teil, und der Endpreis übersteigt in der Regel den Marktwert. Vor allem, wenn es sich um ein gutes Haus oder eine gute Wohnung handelt.
Daher gibt es nur sehr wenige Wiederholungsauktionen.
Ein paar Beispiele dafür, wie ein Haus erneut versteigert wird.
Das Haus hatte einen Wert von nur 7.000 Euro. Bei der Auktion stellte sich heraus, dass noch eine Hypothek in Höhe von 15.000 verblieben war. Dementsprechend lag die niedrigste Preis bei über 18.000. Es gab fünf Teilnehmern. Keiner von ihnen bot, da 18.000 im Vergleich zu den 7.000, die sie erwartet hatten, ein zu hoher Preis zu sein schien. Obwohl meiner (unprofessionellen) Meinung nach 18.000 ein völlig normaler, sogar niedriger Preis für dieses Haus waren. Wenn das Haus ursprünglich beispielsweise einen Wert von 40.000 gehabt hätte, würden sie bieten.
Zweites Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von 50.000 Euro. Anfangs war das Haus (meiner unprofessionellen Meinung nach) überbewertet. Bei der Wiederversteigerung erreichte der Preis fast 5/10, und gar es war zu hoch.
Meiner Meinung nach, die beiden Hauptgründe für eine Wiederholungsauktion sind Ungenauigkeit des Gutachters, der das Haus nicht von innen besichtigen konnte, und menschliche Faktoren.
P.S. Mein Favorit der letzten Woche: Das Haus hatte einen Wert von 1 Euro und wurde für fast 100.000 versteigert. Die Auktion ist unvorhersehbar, das ist eine ihrer Bedingungen. Haben Glück!

Addi
Beiträge: 1140
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: ZV Zweittermin / Taktik / 5/10 Regel

Beitragvon Addi » 10.06.2024, 18:14

Vorab: Öffentliche Versteigerung bei den allein zuständigen Amtsgerichten sind keine „Auktionen“ sondern Zwangsversteigerungen.
Es gibt hierbei auch keine Preise sondern Gebote.
Ausgangspunkt ist das sogenannte Geringste Gebot bestehend aus dem Teil der Evt. Grundpfandrechte und anderen die im Gebot bestehen bleiben und dem sogenannten Bargebot, welches wie der Name sagt bar zu bieten ist.
Der Zuschlag wird nach Ablauf der Bietzeit und Schluss der Versteigerung auf das sogenannte Meistgebot erteilt.


Das Problem der Versteigerung von sogenannten Schrottimmobilien mit einem Wert von lediglich nur 1,-€ ist dies, dass diese Objekte in der Regel, unbewohnbar und abbruchreif sind.
Dies lockt jedoch immer eine gewisse Klientel an Bietinteressenten an, die für wenig Eure ein Schnäppchen machen wollen und sich dazu hinreißen lassen 5 bis 6 stellige Beträge zu bieten, ohne dass die Finanzierung sichergestellt ist. Denn, zu dem zu zahlenden Meistgebot kommen ja die hohen Kosten für Sanierung und Renovierung, da diese Bieter keinerlei Absicht hegen, die ersteigerte Immobilie abzubrechen, wie es der Gutachter empfohlen hat.
Oft landen diese Objekte wegen Nichtzahlung des Meistgebotes in einer oder 2 folgenden „Wiederversteigerungen“.

Jakob2024
Beiträge: 5
Registriert: 10.06.2024, 09:30

Re: ZV Zweittermin / Taktik / 5/10 Regel

Beitragvon Jakob2024 » 11.06.2024, 11:18

Dankeschön für die schnellen Antworten.
Also generell bei uns wird aktuell nicht viel geboten. Meist sind nur 2-3 Personen die wirklich bis 7/10 mitgehen.
Alle anderen bieten immer nur untern den 5/10.
Generell bei meinem Fall war es das es ein Haus aus 2000 war und einen wert von ca 500K hatte.
Ein Kredit war auch noch drauf was bedeutet der wurde von den 250 K abgezogen.

Keiner hat aber 5/10 geboten.
Deswegen meine Frage was für eine Taktik das ist um einen Zweittermin auszulösen.
Haben die Bieter des Ersttermins dadurch einen Vorteil?

Poinimirina
Beiträge: 6
Registriert: 30.12.2023, 12:57

Re: ZV Zweittermin / Taktik / 5/10 Regel

Beitragvon Poinimirina » 11.06.2024, 13:57

Das sind die Zuschauer. Träumer. Sie bieten weniger als 5/10 an, da keine Gefahr besteht, den Vertrag zu erfüllen. Sie sind bei fast jede Zwangsversteigerung

Addi
Beiträge: 1140
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: ZV Zweittermin / Taktik / 5/10 Regel

Beitragvon Addi » 11.06.2024, 16:13

Wird in einem Termin (es muss nicht der 1.Termin sein) der Zuschlag auf das Meistgebot versagt, weil dieses nicht 5/10 vom festgesetzten Verkehrswert erreicht, ist von Amts wegen ein weiterer Termin innerhalb eines Zeitraums von 3-6 Monaten anzusetzen. In diesem weiteren Termin sind die Wertgrenzen der §§ 74a und 85a ZVG verbraucht und finden keine Anwendung mehr. Dann kann der Zuschlag grundsätzlich auch auf ein Gebot unter der 5/10 Grenze erteilt werden, wenn a. nicht höher geboten wird, b. Das Geringste Gebot gedeckt ist und c. Die betreibend(n) Gläubiger keine Einwendungen erheben und zB. Vor Zuschlagserteilung die einstweilige Einstellung bewilligen…
Zu c. richtet sich in der Regel nach der Restforderung der Gläubigerin.
Beispiel: Wurde die Grundschuld in 1995 gewährt und eingetragen wird diese in 2024 nicht mehr so hoch valutieren. Dann reicht der Gläubigerin auch schon mal ein Meistgebot unter 5/10.
Handelt es sich um eine recht „frische“ Grundschuld von zB. aus 2015, wird diese noch nicht stark getilgt worden sein, so dass die Restforderung der Gläubigerin noch bei ca. 80% liegen wird und dieser Gläubigerin Gebote unter 5/10 vom VW nicht ausreichen….


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“