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Neuling hat Fragen
Verfasst: 07.06.2024, 13:24
von Dirk1983_Immobilie
Hallo, bin Neu hier und auch Neu auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung.
Folgender Fall:
1. 3 Räume der Immobilie sind durch den Eigentümer vermietet. Eine Mietzahlung wird nicht erhoben. Habe ich Möglichkeiten das Mietverhältnis aufzulösen?
2. Es ist davon auszugehen, daß der Eigentümer nach Eigentumswechsel die Immobilie nicht verlassen bzw übergeben wird. Welche Möglichkeiten habe ich da?
3. Eine Grundsätzliche Frage, hat der Eigentümer die letzten 20 Jahre umsonst gezahlt wenn das Objekt durch den Gläubiger jetzt Zwangsversteigert wird?
Vielen Dank
Re: Neuling hat Fragen
Verfasst: 07.06.2024, 14:03
von Addi
1. 3 Räume der Immobilie sind durch den Eigentümer vermietet. Eine Mietzahlung wird nicht erhoben. Habe ich Möglichkeiten das Mietverhältnis aufzulösen?
Mit dem Zuschlag tritt der Ersteher in die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers ein. Mietverhältnisse gehen somit auf den Ersteher über. dieser kann Mietverhältnisse auf Grundlage des Mietvertrages unter den Voraussetzungen nach dem BGB kündigen.
2. Es ist davon auszugehen, dass der Eigentümer nach Eigentumswechsel die Immobilie nicht verlassen bzw übergeben wird. Welche Möglichkeiten habe ich da?
Der Zuschlags Beschluss ist gleichzeitig auch Räumungstitel gem. § 93 ZVG. Sollte der Schuldner/Eigentümer und seine zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder nicht freiwillig das Objekt räumen, kann mit einer zuzustellenden vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses die Zwangsräumung direkt bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher beantragt werden.
3. Eine Grundsätzliche Frage, hat der Eigentümer die letzten 20 Jahre umsonst gezahlt wenn das Objekt durch den Gläubiger jetzt Zwangsversteigert wird?
Natürlich nicht, die Zahlungen erfolgen in der Regel auf das gewährte Darlehen, wofür die eingetragene Grundschuld auf der Immobilie als "Pfand" gilt. Aufgrund der sicherungsabreden der Gläubiger-Bank mit dem Darlehensnehmer (Schuldner) ist immer auch geklärt, wie Zahlungen verrechnet werden.
Re: Neuling hat Fragen
Verfasst: 07.06.2024, 15:52
von Dirk1983_Immobilie
Vielen Dank fuer die schnelle Antwort.
Leider bekomme ich nicht raus, ob überhaupt ein Mietvertrag besteht, bzw ob die Person einfach so darin wohnt.
Zu 3. möchte ich gerne ein Beispiel machen.
Zum Beispiel ich habe vor 15 Jahren einen Dahrlehensbetrag von 400.000 Euro angefangen zu finanzieren. Zum Tag Heute habe ich 200.000 Euro abgezahlt und kann nun meine Raten nicht mehr zahlen. Der Gläubiger /Bank versteigert nun das Haus und erzwingt somit einen Eigentümer Wechsel.
Was steht mir nach 15 Jahren von den gezahlten 200.000 Euro zu?
Re: Neuling hat Fragen
Verfasst: 07.06.2024, 19:17
von Addi
Was meinen Sie mit zustehen? Von den eingetragenen 400.000,-€?
Wird aus dieser Grundschuld bestrangig das Verfahren betrieben, erlischt diese und die Gläubigerbank kann nur das beanspruchen, was ihr an valutiertem Betrag noch zusteht. Der bereits getilgte Betrag gilt als verdeckte „Eigentümergrundschuld“ und steht Ihnen mit Abrechnung der Gläubigerbank zu.
Re: Neuling hat Fragen
Verfasst: 07.06.2024, 20:45
von Dirk1983_Immobilie
OK, also ich verstehe das so. Das was an reiner Tilgung eingeflossen ist, muss mir die Bank wieder auszahlen?
Re: Neuling hat Fragen
Verfasst: 08.06.2024, 08:20
von Addi
Dann, wenn die Bank nicht bei der Verteilung hierauf verzichtet und sie ohnehin den Eigentümererlösanspruch zugeteilt bekommen…
Re: Neuling hat Fragen
Verfasst: 08.06.2024, 09:38
von Dirk1983_Immobilie
Danke