Fragen zur Teilungsversteigerung (komplexerer Fall)
Verfasst: 04.06.2024, 11:31
Hallo zusammen,
ich versuche den Fall so detailliert wie möglich zu beschreiben, aber dem Umstand geschuldet muss das dennoch Anonym bleiben. Daher beschreibe ich den Fall ein wenig verschleiert
Nach der Scheidung wohnt Person A noch im gemeinsamen Haus, Person B möchte verkaufen.
Das Haus ist noch Kreditfinanziert. Person A, welche nun im Haus wohnt, kann den Kredit nicht mehr bedienen. Die Bank hat bisher nur eine Mahnung verschickt, aber allen ist klar, dass die Bank nicht lange zuschauen wird und irgendwann eine Zwangsversteigerung anstrebt.
Da Person B auch verkaufen möchte und eine Teilungsversteigerung möchte, was wäre im Prinzip klever?
Die Zwangsversteigerung durch die Bank (angeblich bekommt Person B obwohl hälftig Kreditnehmer keinen negatischen Schufa Eintrag da sie nicht im Haus wohnt?) oder besser doch die Teilungsversteigerung selbst beantragen? Klar ist, dass die Bank ausbleibende Tilgungszahlung mit Strafzinsen belegen wird und die Kosten vom Erlös abgeben. Aber hier mal die Grundsatzfrage an Experten.
Wie seht ihr generell den Fall, dass Person "B" mitbietet oder sogar das Haus selbst ersteigert (also die zweite Haushälfte) und Person "A", der auf Krawall aus ist, bewohnt?
Die Gefahr, dass Person "A" sich nur rausklagen lässt und sogar einen (hohen) Sachschaden hinterlassen wird, ist bewusst. Aber kann man sich garnicht schützen? Person "B" möchte vermeiden, dass die Immobilie völlig unter Wert versteigert wird und mitbieten, mit der Gefahr, eben die Immobilie doch selbst zu ersteigern und eben dann den Ärger mit Person "A" ....
Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder Anregungen welchen Weg man am besten geht.
Leider ist der Weg, sich zu einigen oder gemeinsam eine vernünftige Lösung Person A <-> B zu finden, ausgeschlossen.
Danke.
ich versuche den Fall so detailliert wie möglich zu beschreiben, aber dem Umstand geschuldet muss das dennoch Anonym bleiben. Daher beschreibe ich den Fall ein wenig verschleiert
Nach der Scheidung wohnt Person A noch im gemeinsamen Haus, Person B möchte verkaufen.
Das Haus ist noch Kreditfinanziert. Person A, welche nun im Haus wohnt, kann den Kredit nicht mehr bedienen. Die Bank hat bisher nur eine Mahnung verschickt, aber allen ist klar, dass die Bank nicht lange zuschauen wird und irgendwann eine Zwangsversteigerung anstrebt.
Da Person B auch verkaufen möchte und eine Teilungsversteigerung möchte, was wäre im Prinzip klever?
Die Zwangsversteigerung durch die Bank (angeblich bekommt Person B obwohl hälftig Kreditnehmer keinen negatischen Schufa Eintrag da sie nicht im Haus wohnt?) oder besser doch die Teilungsversteigerung selbst beantragen? Klar ist, dass die Bank ausbleibende Tilgungszahlung mit Strafzinsen belegen wird und die Kosten vom Erlös abgeben. Aber hier mal die Grundsatzfrage an Experten.
Wie seht ihr generell den Fall, dass Person "B" mitbietet oder sogar das Haus selbst ersteigert (also die zweite Haushälfte) und Person "A", der auf Krawall aus ist, bewohnt?
Die Gefahr, dass Person "A" sich nur rausklagen lässt und sogar einen (hohen) Sachschaden hinterlassen wird, ist bewusst. Aber kann man sich garnicht schützen? Person "B" möchte vermeiden, dass die Immobilie völlig unter Wert versteigert wird und mitbieten, mit der Gefahr, eben die Immobilie doch selbst zu ersteigern und eben dann den Ärger mit Person "A" ....
Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder Anregungen welchen Weg man am besten geht.
Leider ist der Weg, sich zu einigen oder gemeinsam eine vernünftige Lösung Person A <-> B zu finden, ausgeschlossen.
Danke.