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Fragen zur Teilungsversteigerung (komplexerer Fall)

Verfasst: 04.06.2024, 11:31
von Frosch79
Hallo zusammen,

ich versuche den Fall so detailliert wie möglich zu beschreiben, aber dem Umstand geschuldet muss das dennoch Anonym bleiben. Daher beschreibe ich den Fall ein wenig verschleiert :-)

Nach der Scheidung wohnt Person A noch im gemeinsamen Haus, Person B möchte verkaufen.
Das Haus ist noch Kreditfinanziert. Person A, welche nun im Haus wohnt, kann den Kredit nicht mehr bedienen. Die Bank hat bisher nur eine Mahnung verschickt, aber allen ist klar, dass die Bank nicht lange zuschauen wird und irgendwann eine Zwangsversteigerung anstrebt.

Da Person B auch verkaufen möchte und eine Teilungsversteigerung möchte, was wäre im Prinzip klever?
Die Zwangsversteigerung durch die Bank (angeblich bekommt Person B obwohl hälftig Kreditnehmer keinen negatischen Schufa Eintrag da sie nicht im Haus wohnt?) oder besser doch die Teilungsversteigerung selbst beantragen? Klar ist, dass die Bank ausbleibende Tilgungszahlung mit Strafzinsen belegen wird und die Kosten vom Erlös abgeben. Aber hier mal die Grundsatzfrage an Experten.

Wie seht ihr generell den Fall, dass Person "B" mitbietet oder sogar das Haus selbst ersteigert (also die zweite Haushälfte) und Person "A", der auf Krawall aus ist, bewohnt?
Die Gefahr, dass Person "A" sich nur rausklagen lässt und sogar einen (hohen) Sachschaden hinterlassen wird, ist bewusst. Aber kann man sich garnicht schützen? Person "B" möchte vermeiden, dass die Immobilie völlig unter Wert versteigert wird und mitbieten, mit der Gefahr, eben die Immobilie doch selbst zu ersteigern und eben dann den Ärger mit Person "A" ....

Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder Anregungen welchen Weg man am besten geht.
Leider ist der Weg, sich zu einigen oder gemeinsam eine vernünftige Lösung Person A <-> B zu finden, ausgeschlossen.

Danke.

Re: Fragen zur Teilungsversteigerung (komplexerer Fall)

Verfasst: 04.06.2024, 20:37
von Addi
Was Sie schildern ist der klassische Ausgangsfall fast jeder TV.
Bei der TV ist zu bedenken, das alle eingetragenen Grundpfandrechte bestehen bleiben mit dem eingetragenen Nominalbetrag und den hohen dinglichen Zinsen von i.d.R. 15% oder 18 %. Diese sind zu übernehmen und auch letztlich zu zahlen. Das Geringste Gebot ist in diesen Fällen immer höher, oft sogar höher als der Verkehrswert.

Die ZV hat den Vorteil, dass die Bank aus der Grundschuld das Verfahren betreibt, diese somit nicht bestehen bleibt. Das Geringste Gebot besteht dann in der Regel meist nur aus den Verfahrenskosten und eventuellen angemeldeten Grundbesitzabgaben. Dennoch erreichen oder übersteigen die Gebote nach wie vor meist den Verkehrswert.
Sollte B den Zuschlag auf das Meistgebot erhalten, ist der Zuschlagsbeschluss gleichzeitig auch Vollstreckungstitel mit dem die Zwangsräumung gegen A betrieben werden kann. Eine Klage ist nicht erforderlich.
Klären Sie die Sache mit der finanzierenden Bank ab, ob diese beabsichtigt die ZV zu beantragen. Dann können Sie sich den Antrag auf TV sparen……