Hallo,
folgende Frage: Wenn im Vermögen einer Erbengemeinschaft mehrere Immobilien (in unterschiedlichen Städten) vorhanden sind und nun ein Miterbe die Auseinandersetzung möchte, ist dann die Teilungsversteigerung über alle Grundstücke erforderlich? Oder kann die Teilungsversteigerung zB nur auf eine Immobilie beschränkt werden?
Ich habe gelesen, dass die Rechtsprechung Teilungsversteigerungen nacheinander nicht mehr zulässt. Allerdings habe ich dazu keine Entscheidungen oder weitere Hinweise gefunden.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Danke & Grüße
Miterbe
TV: Mehrere Grundstücke / Beschränkung
Moderator: Alfred_Hilbert
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 02.06.2024, 19:44
Re: TV: Mehrere Grundstücke / Beschränkung
Mehrere Grundstücke, die in Grundbüchern verschiedener Amtsgerichte eingetragen sind bedürfen jeweils einen separaten Antrag auf Durchführung der TV hinsichtlich jeden einzelnen Grundstücks.
Eine gemeinsame Durchführung ist nicht möglich.
Eine gemeinsame Durchführung ist nicht möglich.