Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Verfasst: 01.06.2024, 12:20
Meine Ex-Frau hat einen Antrag auf TV für das gemeinsame Haus gestellt. Eindeutig als Druckmittel, da ich die Immobilie eigentlich selbst übernehmen wollte, ich aber mit dem von ihr geforderten Preis (Wert) nicht einverstanden bin.
Bisher gab es noch kein Gutachten, aber sie hat mir nun erzählt, sie müsse die Kosten für das kommende Gutachten jetzt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen bezahlen, und wolle von mir innerhalb dieser Frist eine Zusage (für die Übernahme der Immobilie zu dem von ihr geforderten Preis). Falls ich das nicht tue, gäbe es keinen Weg zurück mehr und die TV nehme ihren Lauf.
Kann es wirklich sein, dass sie die Kosten für das gerichtliche Gutachten im Voraus bezahlen muss? So weit ich weiß, werden diese Kosten doch immer erst am Ende, also nach der Versteigerung, vom Erlös abgezogen? Oder handelt es sich hierbei um eine Art Vorschuss?
Dass sie selbst einen Gutachter beauftragt hat glaube ich kaum, sie spricht auch von einer Bezahlung an die Landesoberkasse. Aber selbst ein privater beauftragter Gutachter würde doch erst NACH der Erstellung eines Gutachtens eine Rechnung erstellen?
Wie ist denn da der übliche Ablauf? Wann wird das Gutachten bezahlt?
Vielen Dank!
M.
Bisher gab es noch kein Gutachten, aber sie hat mir nun erzählt, sie müsse die Kosten für das kommende Gutachten jetzt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen bezahlen, und wolle von mir innerhalb dieser Frist eine Zusage (für die Übernahme der Immobilie zu dem von ihr geforderten Preis). Falls ich das nicht tue, gäbe es keinen Weg zurück mehr und die TV nehme ihren Lauf.
Kann es wirklich sein, dass sie die Kosten für das gerichtliche Gutachten im Voraus bezahlen muss? So weit ich weiß, werden diese Kosten doch immer erst am Ende, also nach der Versteigerung, vom Erlös abgezogen? Oder handelt es sich hierbei um eine Art Vorschuss?
Dass sie selbst einen Gutachter beauftragt hat glaube ich kaum, sie spricht auch von einer Bezahlung an die Landesoberkasse. Aber selbst ein privater beauftragter Gutachter würde doch erst NACH der Erstellung eines Gutachtens eine Rechnung erstellen?
Wie ist denn da der übliche Ablauf? Wann wird das Gutachten bezahlt?
Vielen Dank!
M.