ich bin absoluter Neuling und habe bereits schon einer ZV teilgenommen. Nun bin ich an einer ZV interessiert, wo nur baufällige Gebäude vorhanden sind. Nun gibt es 3 Personen die in Abteilung II mit dem "Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB" eingetragen sind.
Nun frage ich mich,
- darf ich die baufälligen Gebäude abreißen trotz der Eintragung?
- bei Abriß, bleibt dieses Recht eingetragen?
- wenn ich dann z.B. ein neues Gebäude errichte, gilt dann auch das Wohnrecht auf das neue Gebäude?
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Leider habe ich nichts passendes im Forum gefunden, ich hoffe jemand kann helfen. Vielen Dank im voraus!
Mark