ich bin absoluter Neuling und habe bereits schon einer ZV teilgenommen. Nun bin ich an einer ZV interessiert, wo nur baufällige Gebäude vorhanden sind. Nun gibt es 3 Personen die in Abteilung II mit dem "Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB" eingetragen sind.
Nun frage ich mich,
- darf ich die baufälligen Gebäude abreißen trotz der Eintragung?
- bei Abriß, bleibt dieses Recht eingetragen?
- wenn ich dann z.B. ein neues Gebäude errichte, gilt dann auch das Wohnrecht auf das neue Gebäude?

Leider habe ich nichts passendes im Forum gefunden, ich hoffe jemand kann helfen. Vielen Dank im voraus!
Mark