Sicherheits Leistung an Gericht
Verfasst: 13.11.2012, 20:57
von shaddymo
Ich habe eine Frage zur Sicherheits Leistung von 10% der VW. Kann jemand mir sagen ob es ublich ist dass der finanzierenden Bank diese Check auch ausstellen? Ich habe schon die zusage von der Bank für die VW aber jetzt muss Ich die 10% im vorraus aufbringen.
Für Antworten bedanke Ich schon
Re: Sicherheits Leistung an Gericht
Verfasst: 20.04.2015, 05:46
von 008hnoor
Kann jemand mir sagen ob es ublich ist dass der finanzierenden Bank diese Check auch ausstellen?
Re: Sicherheits Leistung an Gericht
Verfasst: 20.04.2015, 17:20
von Addi
.....
So verhält es sich in der Regel.
Aber, die Bank, bei der Sie sich den Bieterscheck besorgt haben, muss nicht unbedingt auch die Bank sein, mit der Sie die anschliessende Finanzierung durchführen, sollten Sie den Zuschlag auf Ihr Meistgebot erhalten.
Sie können auch unbenommen anschliessend bei und mit einer anderen Bank die Finanzierung durchführen.
Erhalten Sie nicht den Zuschlag, bekommen Sie noch im Termin den Bieterscheck zurück, um diesen bei Ihrer Bank zurückzugeben.
Erhalten Sie den Zuschlag, wird der Bieterscheck als Sicherheitsleistung seitens des Gerichts eingelöst. Um diesen Betrag vermindert sich natürlich auch Ihre Zahlungsverpflichtung aus dem Meistgebot.
Für die Ausstellung eines Bieterschecks berechnet die Bank in der Regel einen Betrag von 35,-€