Zuschlagsversagungsrecht
Verfasst: 20.03.2024, 21:34
Zuschlagsversagungsrecht
Gesendet: 13.03.2024, 15:36
Von: Ramona9999
Ich möchte eine Immobilie ersteigern. im ZVG Portal wird hingewiesen, dass die 5/10 und 7/10 Wertgrenzen nicht mehr gelten. Es iste in Verkehrswert von 365.000€ festgelegt. (nach dem Preisverfall der Immobilien in den letzten Jahren aber utobisch, Gutachten ist aus 04-2022)
Ich habe mit der Anwaltskanzlei des Gläubigers Kontakt aufgenommen. Er sagte mir, dass der Gläubiger an einem hohen Ersteigerungswert fest hält (5/10) und bei einem zu geringem Gebot (ich teilte ihm einen Wert von 170.000€ mit) den Zuschlag ablehnen wird.
Kann ein Gläubiger ohne weiteres vom Zuschlagsversagungsgesetz Gebrauch machen?
oder hat der Gläubiger nur die Chance mit der von den Rechtspflegern erstellten "Einstellungsbewilligung" den Zuschlag zu verweigern?
Danke für eure Info!
Gesendet: 13.03.2024, 15:36
Von: Ramona9999
Ich möchte eine Immobilie ersteigern. im ZVG Portal wird hingewiesen, dass die 5/10 und 7/10 Wertgrenzen nicht mehr gelten. Es iste in Verkehrswert von 365.000€ festgelegt. (nach dem Preisverfall der Immobilien in den letzten Jahren aber utobisch, Gutachten ist aus 04-2022)
Ich habe mit der Anwaltskanzlei des Gläubigers Kontakt aufgenommen. Er sagte mir, dass der Gläubiger an einem hohen Ersteigerungswert fest hält (5/10) und bei einem zu geringem Gebot (ich teilte ihm einen Wert von 170.000€ mit) den Zuschlag ablehnen wird.
Kann ein Gläubiger ohne weiteres vom Zuschlagsversagungsgesetz Gebrauch machen?
oder hat der Gläubiger nur die Chance mit der von den Rechtspflegern erstellten "Einstellungsbewilligung" den Zuschlag zu verweigern?
Danke für eure Info!