Hallo,
ich beabsichtige eine Wohnung zu ersteigern.
Ich habe erfahren das der noch Eigentümer keine Hauskosten bezhalt hat.
Es sind bereits 3.000€ offen. M
Meine Frage ist nun ob ich diese Hauskosten nach der Ersteigerung der Wohnung tragen muss oder ob ich diese nicht zahlen muss.
Vielen Dank schon mal
Mit freundlichen Grüßen
Hauskosten
Moderator: Alfred_Hilbert
- Rudolf_Roenisch
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Re: Hauskosten
Mit Wirkung zum 1.7.2007 wurde § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG dahin gehend geändert, dass rückständige Hausgelder in der Rangklasse II angemeldet werden können mit der Folge, dass diese vorrangig aus dem Meistgebot bezahlt werden und desegen gar nicht mehr verlangt werden können.
Aber auch sonst gilt grundsätzlich, dass Hausgelder nur ab dem Zeitpunkt des Eigentumserwerbs (hier: Zuschlag, nicht Grundbucheintragung) vom neuen Eigentümer zu bezahlen sind, selbst dann, wenn die Teilungserklärung etwas anderes vorsehen sollte (Vgl. BGH NJW 1987, 1638 - Beschluss vom 22.01.1987, Aktenzeichen V ZB 3/86).
Probleme tauchen in der Praxis vor allem im Rahmen der Zuordnung der Kosten bezüglich des Stichtags auf. Die Darstellung weiterer Details würde hier aber zu weit führen.
Aber auch sonst gilt grundsätzlich, dass Hausgelder nur ab dem Zeitpunkt des Eigentumserwerbs (hier: Zuschlag, nicht Grundbucheintragung) vom neuen Eigentümer zu bezahlen sind, selbst dann, wenn die Teilungserklärung etwas anderes vorsehen sollte (Vgl. BGH NJW 1987, 1638 - Beschluss vom 22.01.1987, Aktenzeichen V ZB 3/86).
Probleme tauchen in der Praxis vor allem im Rahmen der Zuordnung der Kosten bezüglich des Stichtags auf. Die Darstellung weiterer Details würde hier aber zu weit führen.
Herzliche Grüße!
Rudolf Rönisch
Rudolf Rönisch