Eskalation, TV als Rettung
Verfasst: 04.03.2024, 14:56
Liebe Forumsgemeinde,
ich hoffe bei euch etwas Hilfe erhalten zu können.
A wurde durch Erbschaft 50% Miteigentümer einer Immobilie. B hält ebenfalls 50% und lebt in dem Einfamilienhaus.
B hat bisher keine Ausgleichszahlung oder sonstiges leisten müssen, verlangt aber nun von A sich Anteilig an "geplanten" Exorbitanten Sanierungskosten zu beteiligen.
B wird alles dafür tun um A zu schaden.
A sieht die TV als einzige Option die "Gemeinschaft" zu beenden. Es wird kein Abkauf oder freier Verkauf möglich sein.
Fragen:
1.
Grundschuld 80.000 auf Bank eingetragen, Kredit abgezahlt.
Theoretischer VW 160.000
VK 5.000
Liegt ein Zuschlagsfähiges Gebot nun bei 85.000
oder ist die Rechnung GS+VK+50%VW also 165.000?
2. Löschungsbewilligung wurde von A bei der Bank beantragt, bringt diese in der TV etwas? Evtl. Vorlage nach eigenem Höchstgebot und damit Reduzierung der Zahlungsverpflichtungen der GS um 50% (Anteil A) ?
3. A überlegt aber auch vor TV die GS im GB um die Hälfte löschen zu lassen. Ist die bestehen bleibende GS dann wieder Gesamt-Eigentümergrundschuld oder nur noch von B?
4.Da es bei Höchstgebot durch A zu keiner gütlichen Aufteilung mit B kommen wird, hier ist im Forum immer kurz und knapp die Rede von Jahre langem Klageweg(sofern eine Beantwortung möglich ist) warum/was spricht gegen eine Aufteilung zu 50/50 durch ein Gericht so wie die Besitzverhältnisse "waren" ?
5. Zahlt A bei einem Höchstgebot Grunderwerbsteuer auf 50% oder 100%?
6. A wird B zu ausstehenden Zahlungen verklagen.
B wird diese nicht zahlen können.
Kann A mit einem Titel direkt bei der TV etwas erwirken oder ggf. dann nur beim Klageweg zur Erlösaufteilung?
7. Ist durch einen Zahlungstitel eine Erwirkung zur ZV des Anteils B möglich um die Probleme der TV zu umgehen oder ist eine ZV nur auf die gesamte Immobilie möglich?
Herzlichen Dank
ich hoffe bei euch etwas Hilfe erhalten zu können.
A wurde durch Erbschaft 50% Miteigentümer einer Immobilie. B hält ebenfalls 50% und lebt in dem Einfamilienhaus.
B hat bisher keine Ausgleichszahlung oder sonstiges leisten müssen, verlangt aber nun von A sich Anteilig an "geplanten" Exorbitanten Sanierungskosten zu beteiligen.
B wird alles dafür tun um A zu schaden.
A sieht die TV als einzige Option die "Gemeinschaft" zu beenden. Es wird kein Abkauf oder freier Verkauf möglich sein.
Fragen:
1.
Grundschuld 80.000 auf Bank eingetragen, Kredit abgezahlt.
Theoretischer VW 160.000
VK 5.000
Liegt ein Zuschlagsfähiges Gebot nun bei 85.000
oder ist die Rechnung GS+VK+50%VW also 165.000?
2. Löschungsbewilligung wurde von A bei der Bank beantragt, bringt diese in der TV etwas? Evtl. Vorlage nach eigenem Höchstgebot und damit Reduzierung der Zahlungsverpflichtungen der GS um 50% (Anteil A) ?
3. A überlegt aber auch vor TV die GS im GB um die Hälfte löschen zu lassen. Ist die bestehen bleibende GS dann wieder Gesamt-Eigentümergrundschuld oder nur noch von B?
4.Da es bei Höchstgebot durch A zu keiner gütlichen Aufteilung mit B kommen wird, hier ist im Forum immer kurz und knapp die Rede von Jahre langem Klageweg(sofern eine Beantwortung möglich ist) warum/was spricht gegen eine Aufteilung zu 50/50 durch ein Gericht so wie die Besitzverhältnisse "waren" ?
5. Zahlt A bei einem Höchstgebot Grunderwerbsteuer auf 50% oder 100%?
6. A wird B zu ausstehenden Zahlungen verklagen.
B wird diese nicht zahlen können.
Kann A mit einem Titel direkt bei der TV etwas erwirken oder ggf. dann nur beim Klageweg zur Erlösaufteilung?
7. Ist durch einen Zahlungstitel eine Erwirkung zur ZV des Anteils B möglich um die Probleme der TV zu umgehen oder ist eine ZV nur auf die gesamte Immobilie möglich?
Herzlichen Dank