Amtsgericht bearbeitet Antrag auf TV nicht
Verfasst: 28.01.2024, 08:21
Hallo zusammen,
leider bin ich bisher nirgends fündig geworden und stelle meine Frage daher hier im Expertenforum:
In einem laufenden TV-Verfahren wurde im ersten Termin die einstweilige Einstellung beantragt. Innerhalb der Frist wurde das Verfahren wieder aufgenommen, sodass der zweite Termin festgelegt werden muss.
Das Amtsgericht hat den Antrag seit über zwei Monaten vorliegen und bisher wurde er nicht weiter bearbeitet, da der zuständige Rechtspfleger Dauerkrank ist.
Nun geht aus Paragraph 36 (2) ZVG hervor, dass der Zeitraum zwischen der Anberaumung des Termins und dem Termin nicht mehr als zwei Monate betragen soll.
Inwiefern kann ich mich als Antragsteller auf diese Frist berufen und verlangen, dass der Fall von einer Vertretung kurzfristig übernommen wird?
Alternativ anders gefragt: welche Möglichkeiten habe ich überhaupt und wie viel Zeit darf sich das Gericht nehmen, nur weil es offenbar unter Personalmangel leidet?
Über hilfreiche Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
leider bin ich bisher nirgends fündig geworden und stelle meine Frage daher hier im Expertenforum:
In einem laufenden TV-Verfahren wurde im ersten Termin die einstweilige Einstellung beantragt. Innerhalb der Frist wurde das Verfahren wieder aufgenommen, sodass der zweite Termin festgelegt werden muss.
Das Amtsgericht hat den Antrag seit über zwei Monaten vorliegen und bisher wurde er nicht weiter bearbeitet, da der zuständige Rechtspfleger Dauerkrank ist.
Nun geht aus Paragraph 36 (2) ZVG hervor, dass der Zeitraum zwischen der Anberaumung des Termins und dem Termin nicht mehr als zwei Monate betragen soll.
Inwiefern kann ich mich als Antragsteller auf diese Frist berufen und verlangen, dass der Fall von einer Vertretung kurzfristig übernommen wird?
Alternativ anders gefragt: welche Möglichkeiten habe ich überhaupt und wie viel Zeit darf sich das Gericht nehmen, nur weil es offenbar unter Personalmangel leidet?
Über hilfreiche Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar.