Hallo zusammen,
leider bin ich bisher nirgends fündig geworden und stelle meine Frage daher hier im Expertenforum:
In einem laufenden TV-Verfahren wurde im ersten Termin die einstweilige Einstellung beantragt. Innerhalb der Frist wurde das Verfahren wieder aufgenommen, sodass der zweite Termin festgelegt werden muss.
Das Amtsgericht hat den Antrag seit über zwei Monaten vorliegen und bisher wurde er nicht weiter bearbeitet, da der zuständige Rechtspfleger Dauerkrank ist.
Nun geht aus Paragraph 36 (2) ZVG hervor, dass der Zeitraum zwischen der Anberaumung des Termins und dem Termin nicht mehr als zwei Monate betragen soll.
Inwiefern kann ich mich als Antragsteller auf diese Frist berufen und verlangen, dass der Fall von einer Vertretung kurzfristig übernommen wird?
Alternativ anders gefragt: welche Möglichkeiten habe ich überhaupt und wie viel Zeit darf sich das Gericht nehmen, nur weil es offenbar unter Personalmangel leidet?
Über hilfreiche Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Amtsgericht bearbeitet Antrag auf TV nicht
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Amtsgericht bearbeitet Antrag auf TV nicht
Zum Glück haben Außenstehende keinen Anspruch darauf wie und wann eine Terminierung zu erfolgen hat.
Ihre Ungeduld ist verständlich und nachvollziehbar.
Vor 10-12 Jahren beim Hoch der ZVen konnte man länger als 6 Monate bis zu einem Jahr auf einen Versteigerungstermin warten, gleiches war vor 4 Jahren zu Zeiten von Corona Realität.
Es gibt nur wenige Rechtspfleger, die ein solches Verfahren ordnungsgemäß betreuen und bearbeiten können. An kleinen Gerichten gibt es halt meist nur ein Rechtspfleger der diese Qualifikation aufweist.
Was nutzt ihnen ein Vertreter, der dieses Verfahren nicht beherrscht? Nichts.
Also üben sie sich in Geduld oder einigen sie sich selbst mit den übrigen Miteigentümern damit eine TV abgewendet werden kann und suchen sie nicht die Schuld nur bei dem Amtsgericht.
Ihre Ungeduld ist verständlich und nachvollziehbar.
Vor 10-12 Jahren beim Hoch der ZVen konnte man länger als 6 Monate bis zu einem Jahr auf einen Versteigerungstermin warten, gleiches war vor 4 Jahren zu Zeiten von Corona Realität.
Es gibt nur wenige Rechtspfleger, die ein solches Verfahren ordnungsgemäß betreuen und bearbeiten können. An kleinen Gerichten gibt es halt meist nur ein Rechtspfleger der diese Qualifikation aufweist.
Was nutzt ihnen ein Vertreter, der dieses Verfahren nicht beherrscht? Nichts.
Also üben sie sich in Geduld oder einigen sie sich selbst mit den übrigen Miteigentümern damit eine TV abgewendet werden kann und suchen sie nicht die Schuld nur bei dem Amtsgericht.
Re: Amtsgericht bearbeitet Antrag auf TV nicht
Danke für die Antwort.
Leider hat man in diesem Angelegenheiten meist schon sämtliche Versuche zur Einigung unternommen und einem sind nun einmal leider Gottes die Hände gebunden. Genau dafür gibt es ja die Möglichkeit der TV - wenn eben alle anderen Versuche fruchtlos scheitern.
Trotzdem stellt sich hier für mich die Frage, wozu es dann gesetzliche Fristen gibt, wenn die Behörden sich dieser nicht annehmen. Andersherum fragt bei mir ja auch niemand, ob ich u.U. aus krankheitsbedingten Gründen meinen Verpflichtungen ggü einer Behörde nicht nachkommen konnte. Hier gilt die gesetzte Frist und wird anderenfalls bestraft.
Ich finde diese Sicht- und auch Arbeitsweise ehrlich gesagt sehr fragwürdig. Man kann sich ja hier nicht stets nur seine Rechte heraussuchen und seine eigenen Pflichten übergehen…
Leider hat man in diesem Angelegenheiten meist schon sämtliche Versuche zur Einigung unternommen und einem sind nun einmal leider Gottes die Hände gebunden. Genau dafür gibt es ja die Möglichkeit der TV - wenn eben alle anderen Versuche fruchtlos scheitern.
Trotzdem stellt sich hier für mich die Frage, wozu es dann gesetzliche Fristen gibt, wenn die Behörden sich dieser nicht annehmen. Andersherum fragt bei mir ja auch niemand, ob ich u.U. aus krankheitsbedingten Gründen meinen Verpflichtungen ggü einer Behörde nicht nachkommen konnte. Hier gilt die gesetzte Frist und wird anderenfalls bestraft.
Ich finde diese Sicht- und auch Arbeitsweise ehrlich gesagt sehr fragwürdig. Man kann sich ja hier nicht stets nur seine Rechte heraussuchen und seine eigenen Pflichten übergehen…
Re: Amtsgericht bearbeitet Antrag auf TV nicht
bitte vollständig lesen und deuten...
in § 36 ZVG heißt es:
(1) ....
(2) Der Zeitraum zwischen der Anberaumung des Termins und dem Termin soll, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, nicht mehr als sechs Monate betragen.
Die anderen, besonderen Gründe sind Ihnen ja mitgeteilt worden....
Einen generellen Anspruch auf eine gewünschte, zeitnahe Terminierung ergibt sich nicht aus vorgenannter Vorschrift...
in § 36 ZVG heißt es:
(1) ....
(2) Der Zeitraum zwischen der Anberaumung des Termins und dem Termin soll, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, nicht mehr als sechs Monate betragen.
Die anderen, besonderen Gründe sind Ihnen ja mitgeteilt worden....
Einen generellen Anspruch auf eine gewünschte, zeitnahe Terminierung ergibt sich nicht aus vorgenannter Vorschrift...