Klassische TV mit bestehenbleibenden Rechten

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Moderator: Alfred_Hilbert

mimeiss
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Klassische TV mit bestehenbleibenden Rechten

Beitragvon mimeiss » 20.01.2024, 12:51

Ich habe in einem lange abgeschlossenen Verfahren mal eine vermutliche falsche Bankauskunft bekommen und möchte aus generellem Interesse das gerne mal andiskutieren.

Beispielfall:

EFH mit Verkehrswert 1 Mio Euro
In Abt. III zwei GS
1. Rang 300.000 Bank A mit 15% Grundschuldzins seit 2017 eingetragen
2. Rang 200.000 Bank B mit 18 % Grundschuldzins seit 2017 eingetragen

Ehemann, Ehefrau je 50% in Bruchteilen

Ehemann stellt Antrag auf TV.

Ich ging bisher immer davon aus, dass die Grundschuldzinsen zum Termin angemeldet werden und ich bei Zuschlag nur den Nominalwert der Grundschulden an das Gericht zahlen muss zzgl. der Grundschuldzinsen im GB seit Zuschlag.

Die Gläubigerbank A meint aber (Immerhin durch den Leiter der Rechtsabteilung), dass der Ersteher den Nominalbetrag 300.000 zuzüglich der Grundschuldzinsen für 4 Jahre zahlen muss (weil Eintrag am 1. Januar + 195 BGB).

Hielt ich damals für falsch, ich habe aber keine Lust auf Risiken gehabt und habe daher nicht mitgeboten.

Was sagen Sie zu solch gelagerten Fällen?

Addi
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Re: Klassische TV mit bestehenbleibenden Rechten

Beitragvon Addi » 20.01.2024, 20:42

Laufende Zinsen bestehenbleibenden Rechte sind von Amts wegen vom Gericht zuberücksichtigen ohne dass diese angemeldet werden müssen.
Dies ergibt sich aus
§ 45 ZVG

(1) Ein Recht ist bei der Feststellung des geringsten Gebots insoweit, als es zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch ersichtlich war, nach dem Inhalt des Grundbuchs, im übrigen nur dann zu berücksichtigen, wenn es rechtzeitig angemeldet und, falls der Gläubiger widerspricht, glaubhaft gemacht wird.

(2) Von wiederkehrenden Leistungen, die nach dem Inhalt des Grundbuchs zu entrichten sind, brauchen die laufenden Beträge nicht angemeldet, die rückständigen nicht glaubhaft gemacht zu werden……

Ob es tatsächlich 4 Jahre sind, hängt von der Fälligkeit der Grundschuldzinsen laut vollstreckbarer Grundschuldbestellungsurkunde und der 1.Beschlagnahme in der TV ab….
Dies kann ohne genaue Daten hier nicht beantwortet werden.


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