Rückauflassungsvormerkung
Verfasst: 30.12.2023, 13:08
Hallo zusammen.
Die Wohnung steht zur Versteigerung. Im Grundbuch gibt es einen Eintrag zur Rückauflassungsvormerkung (bedingt). Wie ich den Unterlagen entnehmen kann, hat ein Ehepaar vor etwa 50 Jahren eine Wohnung gekauft. Im Jahr 2007 übertrug das Ehepaar die Wohnung mit der Auflage einer Rückauflassungsvormerkung an ihren Sohn. Spezifische Bedingungen sind nicht bekannt.
Nun steht die Wohnung zur Zwangsversteigerung. Ich glaube, dass Sohn einige Eigenschaften haben könnte. Die Eltern sind höchstwahrscheinlich am Leben.
Verstehe ich richtig, dass diese Wohnung nicht gekauft werden kann? Dass sie einfach zu ihren Eltern zurückkehren würde, befreit von den Schulden ihres Sohnes? Danke.
Die Wohnung steht zur Versteigerung. Im Grundbuch gibt es einen Eintrag zur Rückauflassungsvormerkung (bedingt). Wie ich den Unterlagen entnehmen kann, hat ein Ehepaar vor etwa 50 Jahren eine Wohnung gekauft. Im Jahr 2007 übertrug das Ehepaar die Wohnung mit der Auflage einer Rückauflassungsvormerkung an ihren Sohn. Spezifische Bedingungen sind nicht bekannt.
Nun steht die Wohnung zur Zwangsversteigerung. Ich glaube, dass Sohn einige Eigenschaften haben könnte. Die Eltern sind höchstwahrscheinlich am Leben.
Verstehe ich richtig, dass diese Wohnung nicht gekauft werden kann? Dass sie einfach zu ihren Eltern zurückkehren würde, befreit von den Schulden ihres Sohnes? Danke.