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Rückauflassungsvormerkung

Verfasst: 30.12.2023, 13:08
von Poinimirina
Hallo zusammen.

Die Wohnung steht zur Versteigerung. Im Grundbuch gibt es einen Eintrag zur Rückauflassungsvormerkung (bedingt). Wie ich den Unterlagen entnehmen kann, hat ein Ehepaar vor etwa 50 Jahren eine Wohnung gekauft. Im Jahr 2007 übertrug das Ehepaar die Wohnung mit der Auflage einer Rückauflassungsvormerkung an ihren Sohn. Spezifische Bedingungen sind nicht bekannt.

Nun steht die Wohnung zur Zwangsversteigerung. Ich glaube, dass Sohn einige Eigenschaften haben könnte. Die Eltern sind höchstwahrscheinlich am Leben.

Verstehe ich richtig, dass diese Wohnung nicht gekauft werden kann? Dass sie einfach zu ihren Eltern zurückkehren würde, befreit von den Schulden ihres Sohnes? Danke.

Re: Rückauflassungsvormerkung

Verfasst: 31.12.2023, 08:20
von Addi
Nein, so ist es zum Glück meistens nicht.
Es kommt auf die notarielle Vereinbarung an, die der Rückauflassungsvormerkung zu Grunde liegen.
Wurde der Grundbesitz lastenfrei also ohne Grundschuldverpflichtung an denSohn schenkungsweise übertragen oder durch einen finanziellen Ausgleich, abgesichert durch eine Grundschuld ?
Im ersten Fall könnten die Eltern theoretisch bei Zwangsversteigerung der Wohnung die Rückauflassung verlangen, was laut Schilderung bislang nicht erfolgt ist.
Im letzteren Fall wird die Grundschuld rangmäßig vor der Rückauflassungsvormerkung eingetragen worden sein, so dass die Rückauflassungsvormerkung in der ZV erlöschen wird.
Das aber ist vorab abzuklären….

Re: Бронирование отговорки

Verfasst: 31.12.2023, 08:44
von Poinimirina
Hallo, Addi
Vielen Dank für die Antwort!