Schenkung vor Teilungsversteigerung
Verfasst: 22.12.2023, 10:34
Hallo Zusammen,
ich habe aktuell einen leider etwas verakten Fall und habe ein paar Fragen dazu:
Ein Haus (keine eingetragene Grundschuld) soll zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft verkauft werden.
Der Wert des Hauses beläuft sich auf ca. 200.000€. Es gibt 2 Eigentümer, zu je 1/2 Anteil.
Partei A will das Haus unbedingt verkaufen, Partei B nicht unbedingt, haben aber eher keine Wahl.
Beide Parteien haben einen Maklervertrag abgeschloßen, der zur Zeit noch läuft. Interessenten gibt es wenige, es sieht bisher nicht nach einem Verkauf aus.
Partei B hat einen Sohn. Es besteht der Gedanke von Partei B, den halben Anteil des Hauses zu übertragen (Schenkung) und gleichzeitig ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen zu lassen.
Frage a) Kann Partei dieses Vorhaben generell umsetzen (Schenkung) mit Eintragung eines Wohnrechts auf Lebenszeit?
Kann Partei B dieses Vorhaben verhindern?
Könnte der aktuelle Maklervertrag dieses Vorhaben verhindern?
Frage b)
Falls das Vorhaben funktioniert, wie würde sich dieser Fall auf eine Teilungsversteigerung auswirken?
Würde das Wohnrecht bestehen bleiben?
Würde es überhaupt Interessenten geben, es ein Wohnrecht auf Lebenszeit gibt?
Vielen Dank für eure Mühe.
ich habe aktuell einen leider etwas verakten Fall und habe ein paar Fragen dazu:
Ein Haus (keine eingetragene Grundschuld) soll zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft verkauft werden.
Der Wert des Hauses beläuft sich auf ca. 200.000€. Es gibt 2 Eigentümer, zu je 1/2 Anteil.
Partei A will das Haus unbedingt verkaufen, Partei B nicht unbedingt, haben aber eher keine Wahl.
Beide Parteien haben einen Maklervertrag abgeschloßen, der zur Zeit noch läuft. Interessenten gibt es wenige, es sieht bisher nicht nach einem Verkauf aus.
Partei B hat einen Sohn. Es besteht der Gedanke von Partei B, den halben Anteil des Hauses zu übertragen (Schenkung) und gleichzeitig ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen zu lassen.
Frage a) Kann Partei dieses Vorhaben generell umsetzen (Schenkung) mit Eintragung eines Wohnrechts auf Lebenszeit?
Kann Partei B dieses Vorhaben verhindern?
Könnte der aktuelle Maklervertrag dieses Vorhaben verhindern?
Frage b)
Falls das Vorhaben funktioniert, wie würde sich dieser Fall auf eine Teilungsversteigerung auswirken?
Würde das Wohnrecht bestehen bleiben?
Würde es überhaupt Interessenten geben, es ein Wohnrecht auf Lebenszeit gibt?
Vielen Dank für eure Mühe.