Beitritt der angeordneten Zwangsversteigerung
Verfasst: 06.12.2023, 21:37
Ich habe da eine Frage:
Ich als Antragstellerin, musste ein Antrag an einem Objekt, die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Bruchsteilsgemeinschaft tätigen, da leider keine Einigung erfolgte. Miteigentümer 50/50. Das Haus ist belastet
Nun kam ein Schreiben, mit dem Beschluß :
Auf Antrag des Antragstellers wird der Beitritt zu der angeordenen
Zwangsversteigerung zugelassen.
Dieser Beschluss gilt zu gunsten des Antragsteller als Beschlagnahme des vorbezeichneten Versteigerungsobjektes.
Was soll mir der Beschluß denn sagen?
Viele Grüße
Ich als Antragstellerin, musste ein Antrag an einem Objekt, die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Bruchsteilsgemeinschaft tätigen, da leider keine Einigung erfolgte. Miteigentümer 50/50. Das Haus ist belastet
Nun kam ein Schreiben, mit dem Beschluß :
Auf Antrag des Antragstellers wird der Beitritt zu der angeordenen
Zwangsversteigerung zugelassen.
Dieser Beschluss gilt zu gunsten des Antragsteller als Beschlagnahme des vorbezeichneten Versteigerungsobjektes.
Was soll mir der Beschluß denn sagen?
Viele Grüße