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Bietersicherheit auch unter Verwandten?
Verfasst: 25.11.2023, 11:38
von raum
Fragen zu einem Antrag auf TV:
- Da man sich um eine Bietersicherheit (10% des VW) rechtzeitig zu kümmern hat und Miterben dennoch eventuell ohne BS zum Termin erscheinen könnten, stellt sich mir die Frage, ob man als Antragsteller eine BS verlangen kann, falls diese ein Gebot abgeben wollen? Und werden Miterben vom Amtsgericht über den Umstand der Bietersicherheit bei Terminsetzung entsprechend informiert?
- Ist es möglich oder gar verpflichtend, dass sich ein Miterbe während des Versteigerungstermins als "Beteiligte/r" eintragen lässt? Und welcher Vor- oder Nachteil könnte daraus für den Antragsteller erwachsen?
Für Antworten danke ich bereits schon jetzt!
Re: Bietersicherheit auch unter Verwandten?
Verfasst: 25.11.2023, 14:18
von Addi
Es gilt der
§ 67 ZVG – Sicherheitsleistung
(1) 1Ein Beteiligter, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt werden würde, kann Sicherheitsleistung verlangen, jedoch nur sofort nach Abgabe des Gebots. 2Das Verlangen gilt auch für weitere Gebote desselben Bieters.….
Eine Beeinträchtigung liegt in der Regel bei Eigentümern einer TV vor, wenn das bare Meistgebot nicht gezahlt wird. Also kann es von den Antragstellern, als auch von dem Antragsgegnern beantragt werden, soweit der jeweils andere Teil selbst Gebote abgibt.
Re: Bietersicherheit auch unter Verwandten?
Verfasst: 25.11.2023, 15:59
von raum
Aha, OK.
Und werden Miterben vom Amtsgericht über den Umstand der Bietersicherheit bei Terminsetzung entsprechend informiert?
Re: Bietersicherheit auch unter Verwandten?
Verfasst: 26.11.2023, 08:25
von Addi
Es wird vor Beginn und Aufruf der Bietungsstunde über das Prozedere informiert. Wie das Bieten abläuft, Hinweise zur Legitimation, Bietersicherheit….
Allerdings muss derjenige, der Sicherheit beantragt und verlangt dies selbst eigenständig nach Bekanntgabe der Gebotes und des Bieters beantragen. Er wird nicht vom Gericht dazu aufgefordert oder gesondert darauf hingewiesen…
Re: Bietersicherheit auch unter Verwandten?
Verfasst: 26.11.2023, 10:47
von raum
Ja, das Prozedere kenne ich.
Meine Frage zielt aber explizit auf die Informationen durchs Amtsgericht ab,
bevor überhaupt der Versteigerungstag beginnt. Also
Monate vorher z.B. bei Terminsetzung.
Werden Miterben vom Amtsgericht über den Umstand der Bietersicherheit bei Terminsetzung entsprechend informiert?
Oder müssen sich Miterben im Vorfeld vollkommen eigenständig über die Verfahrensumstände informieren?
.
Entschuldigung, wenn ich mich zu undeutlich ausgedrückt haben sollte!
Re: Bietersicherheit auch unter Verwandten?
Verfasst: 26.11.2023, 20:06
von Addi
Genau so ist es:
Oder müssen sich Miterben im Vorfeld vollkommen eigenständig über die Verfahrensumstände informieren?
Die Gerichte werden nur deshalb tätig, weil Eigentümergemeinschaften nicht in der Lage sind sich eigenständig über die Verwertung von Immobilien auseinanderzusetzen.
Es gibt jedoch bei jedem Gericht allgemeine Hinweise für den Ablauf von Versteigerungen, ebenso hier bei immobilienpool.de.