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TV - Erteilung des Zuschalges

Verfasst: 24.11.2023, 15:06
von malle31
Guten Tag,
die Frage bezieht sich auf die Möglichkeiten nach der Bieterstunde und somit auf die Erteilung des Zuschalges.

Feststellung: Sofern ich der alleinige Betreiber des Teilungsversteigerungsverfahrens bin, so könnte ich nach der Bieterstunde den Zuschlag verweigern (auch wenn ich selbst der Höchstbieter war). Ebenfalls könnte ich nach der Beiterstunde einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach §180 Abs. 2 ZVG stellen. Ferner ist es auch möglich nach der Bieterstunde das Verfahren aufzuheben.

Frage: Wie sieht das Ganze aus, sobald der Antragsgegner dem Verfahren beitritt?
1. Ich möchte den Zuschalg an den Höchbietneden nicht erteilen, der Antragsgegner möchte jedoch den Zuschlag an den Höchtbietenden erteiln. Was passiert?
2. Ich möchte den das Verfahren einstellen, der Antragsgegner wiederum nicht. Was passiert hier?
3. Ich möchte das Verfahren aufheben, der Antragsgegner nicht. Was passiert hier?

Besten Dank im Voraus.

Re: TV - Erteilung des Zuschalges

Verfasst: 24.11.2023, 16:34
von Addi
Zunächst, nach Schluss der Versteigerung und Ende der Bietungsstunde besteht nur noch ein kurzes Zeitfenster, um solche Anträge „vor Erteilung des Zuschlags“ zu stellen. Ist de rZuschlag erteilt, können diese Art Anträge nicht mehrgestellt werden.
Durch den Beitritt des/der anderen Miteigentümer entsteht wie vermutet eine Pattsituation. Alleine kann einer der Miteigentümer nichts mehr bewirken, soweit die andere Partei nicht auch entsprechende Einstellungsanträge pp. stellt.
Der beste Rat. Lassen sie es gar nicht zur Versteigerung kommen und einigen sich auf der Grundlage des Verkehrswertes mit der/den anderen Miteigentümern….