Hallo, eine Beschwerde gegen den festgesetzten Verkehrswert wurde durch das zuständige Landgericht abgelehnt.
Die Gerichtskosten dafür wurden bezahlt.
Der gegenerische Anwalt fordert nun (nach Monaten) ein Honorar ein, da die Beschwerde ohne Erfolg war.
Er hat zu dem Verfahren beim LAG nichts beigetragen (kein Schriftsatz) und es gab auch keinen Termin, da die Beschwerde im schriftlichen Verfahren entschieden wurde. Wieso können Forderungen gestellt werden, obwohl es keinerlei Nachweis über ein Tätigwerden oder Aufwand des Anwaltes gibt?
Ist das rechtens?? Sind die Kosten der Beteiligten nicht grundsätzlich über die Verfahrenskosten der TV abgedeckt???
Was kann man tun (außer zz zahlen), wenn man etwas dagegen tun kann?? Danke und schöne Grüße
Verfahrenskosten bei abgelehnter Beschwerde durch LAG
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Verfahrenskosten bei abgelehnter Beschwerde durch LAG
Na ja, so ist es halt immer.
Werden Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden..pp. Verloren kann die gegnerische Partei aufgrund der Kostenentscheidung des Gerichts von der unterlegenen Partei seine außergerichtlichen Kosten(Anwaltskosten) erstattet bekommen. Es reicht hierzu aus, das die Beschwerdeinstanz ihr Rechtsmittel gegen den Verkehrswertbeschluss der Gegenseite zur Stellungnahme übersendet..beantragt der gegnerische Anwalt die Beschwerde zurückzuweisen, hat es schon einen Anspruch auf seine Vergütung….
Werden Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden..pp. Verloren kann die gegnerische Partei aufgrund der Kostenentscheidung des Gerichts von der unterlegenen Partei seine außergerichtlichen Kosten(Anwaltskosten) erstattet bekommen. Es reicht hierzu aus, das die Beschwerdeinstanz ihr Rechtsmittel gegen den Verkehrswertbeschluss der Gegenseite zur Stellungnahme übersendet..beantragt der gegnerische Anwalt die Beschwerde zurückzuweisen, hat es schon einen Anspruch auf seine Vergütung….