Hallo, es existieren 2 Flurstücke unterschiedlicher Größe (bilden keine wirtschaftliche Einheit, sind nicht gemeinsam überbaut, es laufen keine Versorungsleitungen drüber; könnten durch einen Zaun abgetrennt werden).
Das Große Flurstück ist mit Haus und Garage bebaut (hat 3 Zugänge) ; das kleine Flurstück ist der halbe Garten (hier könnte ein Zugang zu einer öffentlichen Straße geschaffen werden). Es gibt keine gemeinsame Flurnummer sondern beide stehen mit eigener Flurnummer im Grundbuch.
Werden diese beiden Flurstücke gemeinsam ausgeboten oder einzeln?
Meines Wissens müsste ein Antrag für ein Gesamtausgebot gestellt werden, dem aber alle Verfahrensbeteiligte zustimmen müssten, richtig?? Stellt man den Antrag am besten bevor die Bietstunde beginnt oder schon im Vorfeld?
Danke für eine Einschätzung! Schöne Grüße
Einzel-/Gesamtausgebot bei 2 Flurstücken in einer TV
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Einzel-/Gesamtausgebot bei 2 Flurstücken in einer TV
Zunächst, sie sind gut und auch richtig informiert…..
Entscheidend ist die Eintragung der jeweiligen Grundstücke(Flurstücke) im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs.
Eine Flurnummer beinhaltet in der Regel eine Vielzahl von Flurstücken. Von daher werden auch beide Flurstücke unter einer bzw. In der selben Flur verzeichnet sein.
Haben die Flurstücke eigene Kennziffern, sind diese i.d.R. Auch als Einzelgrundstücke im BV des GB verzeichnet. Aber es ist auch möglich das nur ein Grundstück im GB unter einer BV Nr. Eingetragen ist, aber aus mehreren Flurstücken besteht.
In dem Gutachten muss sich auch eine Flurkarte befinden, auf der die einzelnen Flurstücke sichtbar verzeichnet sind.
Zum Verfahren:
Grundsätzlich sind gem. § 63 ABS.1 ZVG sämtliche Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte(Bruchteile) einzeln auszubieten, somit einzeln zu versteigern.
Das Gesamtausgebot kann gem. § 64 ZVG daneben oder unter Ausschluss von Einzelausgeboten beantragt werden. Bei Anträgen unter Ausschluss von GAGen müssen richtig sämtlich anwesende Beteiligte zustimmen.
Anderenfalls erfolgen sogenannte „Doppelausgebote“ unter beiden Alternativen, so dass die anwesenden Bieter selbst entscheiden können worauf diese Gebote abgeben…
Der Antrag auf GAG ist rechtzeitig vor dem Beginn der Bietungsstunde zu stellen, ansonsten wäre dieser verspätet. Er kann aber auch schon vorab schriftlich zur Akte gestellt werden…
Entscheidend ist die Eintragung der jeweiligen Grundstücke(Flurstücke) im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs.
Eine Flurnummer beinhaltet in der Regel eine Vielzahl von Flurstücken. Von daher werden auch beide Flurstücke unter einer bzw. In der selben Flur verzeichnet sein.
Haben die Flurstücke eigene Kennziffern, sind diese i.d.R. Auch als Einzelgrundstücke im BV des GB verzeichnet. Aber es ist auch möglich das nur ein Grundstück im GB unter einer BV Nr. Eingetragen ist, aber aus mehreren Flurstücken besteht.
In dem Gutachten muss sich auch eine Flurkarte befinden, auf der die einzelnen Flurstücke sichtbar verzeichnet sind.
Zum Verfahren:
Grundsätzlich sind gem. § 63 ABS.1 ZVG sämtliche Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte(Bruchteile) einzeln auszubieten, somit einzeln zu versteigern.
Das Gesamtausgebot kann gem. § 64 ZVG daneben oder unter Ausschluss von Einzelausgeboten beantragt werden. Bei Anträgen unter Ausschluss von GAGen müssen richtig sämtlich anwesende Beteiligte zustimmen.
Anderenfalls erfolgen sogenannte „Doppelausgebote“ unter beiden Alternativen, so dass die anwesenden Bieter selbst entscheiden können worauf diese Gebote abgeben…
Der Antrag auf GAG ist rechtzeitig vor dem Beginn der Bietungsstunde zu stellen, ansonsten wäre dieser verspätet. Er kann aber auch schon vorab schriftlich zur Akte gestellt werden…
Re: Einzel-/Gesamtausgebot bei 2 Flurstücken in einer TV
Vielen Dank für die umfassende Auskunft; dann habe ich Klarheit zum Vorgehen!