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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 28.03.2024, 06:38
von Addi
Nein, im Verteilungstermin hat das Gericht lediglich festzustellen ob eine übereinstimmende Auszahlungsvereinbarung getroffen und dem Gericht gegenüber mitgeteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird der Übererlös hinterlegt für die ehemalige Eigentümergemeinschaft. Die am Verfahren Beteiligten erhalten hierüber Mitteilung. Die Begünstigten können eine spätere Einigung jetzt nur noch der Hinterlegungsstelle gegenüber erklären, um an den Erlös zu gelangen oder den Klageweg bestreiten….