Danke für die Antwort.
Es sind insgesamt 6 Verfahren alle mit eigenem Az., 3 in der gleichen Gemeinde mit verschiedene Grundbuchblätter, den wirtschaftlichsten Grundstücken und den Immobilien.
3 Verfahren in 3 anderen Ortschaften.
Ich wuerde gern alles zusammen versteigern lassen, in wieweit können die Verfahren zusammengelegt werden.
Derzeit werden die Immobilien mit dem Ertrag der wirtschaftlichsten Grundstücke unterhalten
Muss der Antrag begründet werden.
Grüße vom Bergmann
Beitritt Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Nein, das muss es nicht.
Allerdings müssen die Voraussetzungen des § 18 ZVG vorliegen.
Darin heißt es
Die Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke kann in demselben Verfahren erfolgen, wenn sie entweder wegen einer Forderung gegen denselben Schuldner oder wegen eines an jedem der Grundstücke bestehenden Rechts oder wegen einer Forderung, für welche die Eigentümer gesamtschuldnerisch haften, betrieben wird.
Sollte dies der Fall sein, kann das Gericht ein gemeinsames Verfahren führen. Aber sämtliche Grundstücke sind kraft Gesetzes ohnehin grundsätzlich einzeln zu versteigern s. §§ 180 ABS.1, 63 ABS.1 ZVG.
Von daher wird es einen verfahrensrechtlichen Grund geben, warum das Gericht Einzelverfahren führt…
Allerdings müssen die Voraussetzungen des § 18 ZVG vorliegen.
Darin heißt es
Die Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke kann in demselben Verfahren erfolgen, wenn sie entweder wegen einer Forderung gegen denselben Schuldner oder wegen eines an jedem der Grundstücke bestehenden Rechts oder wegen einer Forderung, für welche die Eigentümer gesamtschuldnerisch haften, betrieben wird.
Sollte dies der Fall sein, kann das Gericht ein gemeinsames Verfahren führen. Aber sämtliche Grundstücke sind kraft Gesetzes ohnehin grundsätzlich einzeln zu versteigern s. §§ 180 ABS.1, 63 ABS.1 ZVG.
Von daher wird es einen verfahrensrechtlichen Grund geben, warum das Gericht Einzelverfahren führt…