Beitritt Teilungsversteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

Bergmann
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Bergmann » 05.11.2023, 00:39

Das AG hat heute mitgeilt das ein Antrag auf Ruhen des Verfahren nach Paragraph 180 Abs. 2 nicht zulässig ist, da das Datum des Anordnungsbeschlussaus 2022 maßgebend wäre.

Weiterhin bin ich wegen des Beitritts vom 10.2023 Antragstellerin und nicht Antragsgegner Paragraph 180 Abs. 2 ZVG.

Das Amtsgericht hat aus der Gesamterbmasse 6 Einzeine Verfahren gemacht und jetzt nach dem Beitritt auch 6 Rechnungen über 110 Euro gesendet.

Kann ich dies irgendwie Ändern, bzw. dem Ursprünglichen Verfahren beitreten.

Das empfohlene Buch habe ich mir besorgt.

Viele Grüße
vom Bergmann

Addi
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 05.11.2023, 12:14

Wenn ein einheitlicher Antrag auf TV gestellt worden ist und die Grundstücke sämtlich in einem Grundbuch eingetragen sind, kann es nur 1 Verfahren geben und nur 1x die Anordnungs- oder Beitrittsgebühr von 110,-€ angesetzt werden.

Bergmann
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Bergmann » 05.11.2023, 20:29

Zu Beginn wurde von der Gegenseite einheitlicher Antrag für alle Liegenschaften in verschiedenen Grundbücher gestellt, im Laufe des Verfahrens wurde alles sortiert und mit Festsetzung des Verkehrswertesvom Amtsgericht neue Aktenzeichen(6x) nach Grundbücher vergeben, und mit dem Beitritt auch 6 Kostenbescheide ausgestellt.
Könnte man sich mit dem Beitritt auf die Bekanntgabe der Teilungsversteigerung aus 2022 beziehen, um die Kosten des Beitritts zu minimieren bzw. welche Möglichkeiten gibt es?

Bergmann
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Bergmann » 05.11.2023, 21:28

Paragraph 18 ZVG ermöglicht die Verbindung mehrerer Verfahren auf besonders Verlangen, wann kann dieser Antrag gestellt werden.

Addi
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 06.11.2023, 06:33

… jederzeit, bis zur Terminierung des Versteigerungstermins.
Aber, es liegt meist auch im Interesse des Gerichts einen einheitlichen Termin abzuhalten.
Von daher ist es ratsam sich mit dem zuständigen Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts abzusprechen…

Bergmann
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Bergmann » 07.11.2023, 17:39

Nochmal kurz zum Verständnis,
Die Gegenpartei hat die Teilungsversteigerung eingereicht, danach wurde das Erbe geschätzt und vom Gericht in mehrere Verfahren aufgeteilt.

Nach Beratung habe ich mich entschlossen beizutreten, mit dem Beitritt die vorläufige Einstellung beantragt, was für mich nicht zutreffend war.

Das Gericht hat mir jetzt für 6 Aktenzeichen Rechnungen geschickt, in der Ablehnung für die Einstellung aber nur das ursprüngliche Aktenzeichen angegeben.
Kann ich dies korrigieren also dem ersten Verfahre beitreten, damit die Beitittskosten jetzt dadurch noch reduziert werden können?

Es grüßt euch der Bergmann

Addi
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 07.11.2023, 18:17

Also dem Verfahren beitreten bedeutet, dass die Partei selbst aktiv am Verfahren beteiligt werden möchte.
Gleichzeitig dann eine Einstellung bewilligen ist eigentlich Kontra produktiv, weil dann ja der Beitritt zum Ruhen kommt.
Gibt es 6 eigenständige Verfahren denen sie jeweils beigetreten sind, entstehen 6x 110,-€ Beitrittskosten zuzüglich jeweilige Zustellungsauslagen (pro Zustellung 3,50€).
Wenn diese 6 eigenständigen Verfahren nachträglich zu einem gem. § 18 verbunden wurden, gibt es im weiteren Verlauf auch nur noch 1 Az. Aber über eine Verbindung müßten sie als Beteiligter eigentlich Mitteilung bekommen haben…..
Am besten und einfachsten direkt beim zuständigen Gericht nachfragen…

Bergmann
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Bergmann » 07.11.2023, 20:13

Im Moment ist es umgekehrt, es gab ein Aktenzeichen z.B K12/22.

Mit der Schätzng durch den Gutachterauschuß wurden dann je Grunbuch ein Verfahren angelegt.

Aufgrund einer telefonischen Auskunft des Rechtspflegers mit folgendem Wortlaut " Man muss den Beitritt richtig Schreiben sonst hätten sie ganz viel Arbeit"

Habe ich mich auf die sechs Aktenzeichen bezogen, natürlich möchte ich keine 600€ Beitrittsgebühr zahlen.

Bergmann
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Bergmann » 07.11.2023, 20:30

Im Moment ist es umgekehrt, es gab ein Aktenzeichen z.B K12/22.

Mit der Schätzng durch den Gutachterauschuß wurden dann je Grunbuch ein Verfahren angelegt.

Aufgrund einer telefonischen Auskunft des Rechtspflegers mit folgendem Wortlaut " Man muss den Beitritt richtig Schreiben sonst hätten sie ganz viel Arbeit"

Habe ich mich auf die sechs Aktenzeichen bezogen, natürlich möchte ich keine 600€ Beitrittsgebühr zahlen.

Addi
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 08.11.2023, 18:07

…..
Handelt es sich um unterschiedliche Grundstücke in einem Grundbuch oder um einzelne Grundstück in jeweils separaten Grundbüchern?
Eigentlich hat das Gericht dies von Anfang an abzuklären, um gegebenenfalls mehrere Verfahren anzuordnen, die dann gem.§ 18 ZVG miteinander verbunden werden können. Es gibt insoweit auch eine landesweite Anordnung, die Aktenordnung, aus der sich ganz klar ergibt, wie die Verfahren einzutragen sind…..

Wurde der Beitritt von ihnen auch nur zu diesem einen Verfahren K 12/22 gestellt, kann auch nur eine Gebühr entstehen. Sechsfach entsteht diese nur, wenn sie auch sechs separate Beitrittsanträge gestellt haben…

I soweit sollte gegen die sechsfache Gebühr Beschwerde eingelegt werden….


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