Minderanmeldung bei der Teilungsversteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

Viacorse
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Minderanmeldung bei der Teilungsversteigerung

Beitragvon Viacorse » 10.09.2023, 08:11

Eine Frage: Die Teilungsversteigerung wurde beantragt. Beschluss liegt erstmal vor.

Was ist denn genau eine Minderanmeldung?

Habe gelesen, man sollte es von der Bank anfordern.

Wünsche noch einen schönen Sonntag.

Addi
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Re: Minderanmeldung bei der Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 10.09.2023, 20:25

Nach der Niedrigkeitstheorie wird das Geringste Gebot in einer TV aufgestellt. Alle Rechte die den Anteil des Antragstellers belasten, diesem Vorgehen oder gleichstehen fallen ins GG, müssen demnach vom Ersteher übernommen werden.
Da mit einer ZV oder TV ein Grundpfandrechtpfandrechtsgläubiger die Höhe eingetragenen dinglichen Zinsen von meist 15% pa zum Verfahren anmelden können, liegt das GG in einer TV häufig über dem Verkehrswert.
In Folge dessen sind Gebote Außenstehender eher selten….
Mit einer „Minderanmeldung“ verzichten Grundpfandrechtsgläubiger auf die Anmeldung der dinglichen Zinsen, auch weil diese in einer TV ja nicht rückständig sind. Hierdurch verringert sich das GG erheblich und macht Gebote von Außenstehenden wieder möglich….

Viacorse
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Re: Minderanmeldung bei der Teilungsversteigerung

Beitragvon Viacorse » 12.09.2023, 17:09

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.


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