Zinsen für Grundschuld nach ZV Aufhebung Gemeinschaft
Verfasst: 28.08.2023, 12:56
Ein Grundstück wurde zum Zwecke der Aufhebung einer (Ehe-) Gemeinschaft (teilungs-) zwangsversteigert. Ich bekam mit dem meistgebot den Zuschlag, das aus dem Bargebot und Übernahme einer Grundschuld bestand. Im Zuschlagsbeschluss ist festgesetzt, dass die Grundschuld mit Zinsen wie im Grundbuch eingetragen als Teil des geringsten Gebots bestehen bleiben. Im Grundbuch sind zugehörige Grundschuldzinsen mit 15% festgelegt, Inhaber der Grundschuld ist eine Bank.
Als Ersteher bezahle ich nun das Bargebot samt 4% Zinsen seit Zuschlagtermin und die Ablöse der Grundschuld an die Bank (soweit alles ok).
Die Bank fordert nun zusätzlich
a) dingliche Grundschuldzinsen in Höhe von 15% ab dem Tag des Zuschlags
b) die Kosten für die Löschungsbewilligung (oder Abtretungserklärung)
Meine Frage:
1. Hat die Bank Anspruch gegen den Ersteher auf den dinglichen Zins in Höhe von 15% (unabhängig davon, ob und in welcher Höhe das mit der Grundschuld abgesicherte Darlehen noch valutiert und welcher Zins in dem mit der Grundschuld abgesicherten Darlehensvertrag vereinbart ist)?
2. Ist die Berechnung ab dem Tag des Zuschlags korrekt?
3. Hat die Bank Anspruch auf Kostenerstattung für die Löschungsbewilligung?
Besten Dank für die Unterstützung und viele Grüße!
Als Ersteher bezahle ich nun das Bargebot samt 4% Zinsen seit Zuschlagtermin und die Ablöse der Grundschuld an die Bank (soweit alles ok).
Die Bank fordert nun zusätzlich
a) dingliche Grundschuldzinsen in Höhe von 15% ab dem Tag des Zuschlags
b) die Kosten für die Löschungsbewilligung (oder Abtretungserklärung)
Meine Frage:
1. Hat die Bank Anspruch gegen den Ersteher auf den dinglichen Zins in Höhe von 15% (unabhängig davon, ob und in welcher Höhe das mit der Grundschuld abgesicherte Darlehen noch valutiert und welcher Zins in dem mit der Grundschuld abgesicherten Darlehensvertrag vereinbart ist)?
2. Ist die Berechnung ab dem Tag des Zuschlags korrekt?
3. Hat die Bank Anspruch auf Kostenerstattung für die Löschungsbewilligung?
Besten Dank für die Unterstützung und viele Grüße!