Gutachten nach ImmoWertV 2010
Verfasst: 13.08.2023, 17:25
Hallo zusammen,
ich bin "Gewinner" einer Teilungsversteigerung.
Die vom Gericht beauftragte Gutachterin hat die Wertermittlung nach der ImmoWertV 2010 erstellt. Auf meine Rüge, dass diese Verordnung außer Kraft getreten ist, hat die Gutachterin ausgeführt, dass die vom Gutachterausschuss bereitgestellten Modelle nur eine Ermittlung nach der ImmoWertV 2010 zulassen.
Fragen: Nach welchen Vorschriften richtet sich die Wertermittlung in der Teilungsversteigerung? Wer trägt gegebenenfalls die Kosten für eine Überarbeitung des Gutachtens.
Diese Fragen stellen sich mir auch vor dem Hintergrund, dass ich eine Verkehrswertermittlung nach § 74a Abs. 5 ZVG erwartet hätte, aber eine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB vorliegt.
Schöne Grüße
Günter
ich bin "Gewinner" einer Teilungsversteigerung.
Die vom Gericht beauftragte Gutachterin hat die Wertermittlung nach der ImmoWertV 2010 erstellt. Auf meine Rüge, dass diese Verordnung außer Kraft getreten ist, hat die Gutachterin ausgeführt, dass die vom Gutachterausschuss bereitgestellten Modelle nur eine Ermittlung nach der ImmoWertV 2010 zulassen.
Fragen: Nach welchen Vorschriften richtet sich die Wertermittlung in der Teilungsversteigerung? Wer trägt gegebenenfalls die Kosten für eine Überarbeitung des Gutachtens.
Diese Fragen stellen sich mir auch vor dem Hintergrund, dass ich eine Verkehrswertermittlung nach § 74a Abs. 5 ZVG erwartet hätte, aber eine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB vorliegt.
Schöne Grüße
Günter