Exposée und Gutachten
Verfasst: 03.07.2023, 21:09
Hallo zusammen!
Einige Gerichte veröffentlichen nur ein Exposée mit dem Hinweis "Eine Versendung von Gutachten kann nicht erfolgen. Kopien der Gutachten sind nicht erhältlich, auch nicht auszugsweise. Das Abfotografieren einzelner Seiten (z.B. per Smartphone) ist gestattet." Andere Gerichte veröffentlichen das vollständige Gutachten zum Herunterladen.
Wie erklärt sich dieser Unterschied?
Schöne Grüße
Günter
Einige Gerichte veröffentlichen nur ein Exposée mit dem Hinweis "Eine Versendung von Gutachten kann nicht erfolgen. Kopien der Gutachten sind nicht erhältlich, auch nicht auszugsweise. Das Abfotografieren einzelner Seiten (z.B. per Smartphone) ist gestattet." Andere Gerichte veröffentlichen das vollständige Gutachten zum Herunterladen.
Wie erklärt sich dieser Unterschied?
Schöne Grüße
Günter