Seite 1 von 1

Verkehrswert und Gebot; Abschlag wegen Zutrittsverweigerung

Verfasst: 03.07.2023, 20:46
von Günter69
Hallo zusammen,

ich war bei einer Teilungsversteigerung aufmerksamer Beobachter. In diesem Fall durfte der Gutachter nicht ins Haus, im Verkehrswert wurde deshalb ein Abschlag von 10% berücksichtigt. Geboten wurden letztendlich 80% des Verkehrswertes (vom im Haus verbliebenden Alteigentümer). Mein Fall war beim AG Amberg.

Wie ist das Verhältnis von Gebot zum Verkehrwert anderenorts?
Welche Abschläge gibt es anderenorts, falls der Gutachter nicht ins Haus darf?

Schöne Grüße

Günter

Re: Verkehrswert und Gebot; Abschlag wegen Zutrittsverweigerung

Verfasst: 04.07.2023, 07:50
von Addi
Zunächst.....
ist es immer ratsam einen Gutachter ins Haus zu lassen , um Abschläge bei der Verkehrswertfestsetzung zu vermeiden. Wie hoch die Abschläge sind bemisst der Gutachter eigenständig nach Wohnort, Lage und Beschaffenheit des Objektes. Das Gericht kann diesen Abschlagswert übernehmen, muss es aber nicht, da das Gutachten immer nur als Grundlage für eine VW-Festsetzung dient.

Auch das Verhältnis von Verkehrswert zum Meistgebot (hierauf wird der Zuschlag erteilt) ist abhängig von Region, also Bundesland, Lage, Zustand und Nachfrage. Aktuell aber auch von der Leitzinspolitik der EZB und den Baufinanzierungszinsen. Zuletzt wurden häufig Meistgebote bis zu 20-30% über dem VW erzielt, aber es gibt nach wie vor auch Ladenhüter.

Re: Verkehrswert und Gebot; Abschlag wegen Zutrittsverweigerung

Verfasst: 04.07.2023, 10:04
von Günter69
Eine superschnelle Antwort. Vielen Dank. :D

Wenn man den Gutachter nicht ins Haus lässt, läuft man Gefahr, dass der Gutachter einen Abschlag vornimmt. Das kann aber bei einer Teilungsversteigerung gewollt sein! Nämlich, wenn man das Haus selbst gerne (niedrig) ersteigern will oder wenn man hofft, dass das geringste Gebot infolge einer verbleibenden Grundschuld so hoch ist, dass keine Gebote abgegeben werden.

Ich glaube, dass die Zeiten vorbei sind, in denen das Meistgebot über dem Verkehrswert liegt. Besonders dann, wenn ein Eigentümer das Haus bewohnt.