Mehrere eingetragene Grundschulden
Verfasst: 28.07.2012, 14:36
Hallo zusammen,
wir haben uns ein ZV-Objekt ausgesucht. Bei diesem Objekt sind im Grundbuch nicht nur die Bank mit ihren Forderungen bzw. der Grundschuld eingetragen, sondern auch noch ein Handwerker der ebenfalls Forderungen an den Schuldner/bisherigen Eigentümer hat. Wir wissen bereits, dass dieser Handwerker am Versteigerungstermin im Gericht seine Forderungen belegen muss um sie geltend machen zu können. Wir wissen auch, dass er nur Geld bekommen kann wenn die Versteigerung genug Geld einbringt um alle im Grundbuch vorhandenen Gläubiger zu befriedigen. Die Löschung der Ansprüche im Grundbuch wird dann automatisch bei der Änderung der Eigentumsverhältnisse erledigt. So haben wir jedenfalls die Auskünfte verstanden die uns gegeben wurden.
Wir haben nun die Absicht bereits vor dem Termin im Gericht das gewünschte Objekt, in Verhandlungen mit der Bank welche die ZV betrieben hat, zu erwerben. Nun unsere Frage:
Müssen wir bei einem Kauf vor dem ZV-Termin die Forderungen der verbliebenen Gläubiger befriedigen indem wir deren eingetragenen Grundschulden noch zusätzlich übernehmen? In diesem Fall würde sich der vorherige Kauf nicht lohnen und wir müssten am ZV-Termin im Gericht (mit allen vorhandenen Risiken - evtl. mehrere Bieter) ersteigern. Diese Situation wollten wir eigentlich vermeiden.
Vielen Dank für Eure/Ihre Einschätzung/en
Bücherwurm
wir haben uns ein ZV-Objekt ausgesucht. Bei diesem Objekt sind im Grundbuch nicht nur die Bank mit ihren Forderungen bzw. der Grundschuld eingetragen, sondern auch noch ein Handwerker der ebenfalls Forderungen an den Schuldner/bisherigen Eigentümer hat. Wir wissen bereits, dass dieser Handwerker am Versteigerungstermin im Gericht seine Forderungen belegen muss um sie geltend machen zu können. Wir wissen auch, dass er nur Geld bekommen kann wenn die Versteigerung genug Geld einbringt um alle im Grundbuch vorhandenen Gläubiger zu befriedigen. Die Löschung der Ansprüche im Grundbuch wird dann automatisch bei der Änderung der Eigentumsverhältnisse erledigt. So haben wir jedenfalls die Auskünfte verstanden die uns gegeben wurden.
Wir haben nun die Absicht bereits vor dem Termin im Gericht das gewünschte Objekt, in Verhandlungen mit der Bank welche die ZV betrieben hat, zu erwerben. Nun unsere Frage:
Müssen wir bei einem Kauf vor dem ZV-Termin die Forderungen der verbliebenen Gläubiger befriedigen indem wir deren eingetragenen Grundschulden noch zusätzlich übernehmen? In diesem Fall würde sich der vorherige Kauf nicht lohnen und wir müssten am ZV-Termin im Gericht (mit allen vorhandenen Risiken - evtl. mehrere Bieter) ersteigern. Diese Situation wollten wir eigentlich vermeiden.
Vielen Dank für Eure/Ihre Einschätzung/en
Bücherwurm