Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Theo
Beiträge: 24
Registriert: 09.06.2023, 15:18

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Theo » 26.10.2023, 10:03

Hallo Addi, voraussichtliche Dauer bis zur Klärung des Zugewinn 8-12 Monate, bis dahin ist die 6 monatige Einstellung des TV Verfahrens vorbei und das Haus muss versteigert werden mit den angesprochenen Problemen. Ich werde versuchen eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Suche trotzdem noch nach Wegen die TV länger einzustellen.
Im Netz bin ich auf die Information gestoßen, das man, natürlich nur wenn beide Antragssteller und das Gericht zustimmt auch noch ein zweites Mal 6 Monate einstellen kann.
Ist das Richtig?
VG Theo

Addi
Beiträge: 1109
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Addi » 26.10.2023, 16:14

Es gilt die Vorschrift des

§ 30 ZVG

(1) 1Das Verfahren ist einstweilen einzustellen, wenn der Gläubiger die Einstellung bewilligt. 2Die Einstellung kann wiederholt bewilligt werden. 3Ist das Verfahren auf Grund einer Bewilligung des Gläubigers bereits zweimal eingestellt, so gilt eine erneute Einstellungsbewilligung als Rücknahme des Versteigerungsantrags.

Theo
Beiträge: 24
Registriert: 09.06.2023, 15:18

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Theo » 06.11.2023, 07:37

Hallo Addi,
der Rechtspfleger hat angeschrieben mit dem Hinweis das der Versteigerungstermin in 10 Tagen terminiert wird. Es wird Gelegenheit gegeben eine Einstellung zu beantragen. Ich habe den mehrfachen Hinweis verstanden das man versuchen soll die TV zu verhindern, gehe aber aktuell davon aus das es nicht machbar ist. Deshalb möchte ich für die TV vorbereitet sein. Ich fasse nochmal alle Informationen zusammen die ich habe.
Antragsteller: beide Hauseigentümer (50:50 Grundbuch)
Verkehrswert: 590.000€
Restschulden: 40.000€
Grundschulden Bank 1: 50.000€ valutieren nicht mehr
Grundschulden Bank 2: 140.000€ es valutieren noch 40.000€
Interessenlage: Haus in der Versteigerung übernehmen.
gemeinsame Willenserklärung zur Aufteilung: liegt nicht vor, strittig
Löschungsbewilligung: strittig
Eigenkapital: 130.000€
Ich möchte ein Gespräch mit der Bank zur Finanzierung führen. 250.000€ würde ich mindestens bieten wollen.(OHNE MEINE HAUSHÄLFTE).
Wie hoch ist das Mindestgebot?
Was darf ich in der Versteigerung max. bieten das meine Finanzierung nicht platzt? (ausgehend von 250.000€)
Welchen Betrag muss ich der Bank als Kreditrahmen nennen?

Meine Erkenntnis und Logik aus den ganzen Informationen ist:
Wenn man bei der Finanzierungsplanung mit der Bank einkalkuliert das der Erlös Aufgrund fehlender gemeinsamer Willenserklärung, unter Umständen auch länger hinterlegt werden muss, wird die Bank einer Finanzierung in der vollen Kaufsumme nicht zustimmen, wenn das so stimmt, brauche ich erst gar nicht mitzubieten.....

Was passiert, wenn die Bank nicht über das Risiko der Nachfinanzierung (das das Geld hinterlegt werden muss)
informiert wurde, und der Finanzierung über eine Haushälfte zustimmt, bei der Erlösverteilung dann aber eine viel höhere Summe aufgebracht werden muss. Die Bank sich dann queer stellt und der höheren Finanzierung nicht zustimmt?

Vielen Dank
Theo

Theo
Beiträge: 24
Registriert: 09.06.2023, 15:18

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Theo » 06.11.2023, 11:55

Hallo Addi,
ergänzend noch die Frage nach der Formulierung bzgl. der Zustimmung zur häftigen Auszahlung, Auskehrung, Verrechnung des Erlöses/Eigentümergrundschulden. Im Prinzip das Vorgehen bei Einigkeit über die Erlösverteilung.
Gibt es da ein Standartvordruck den beide Gläubiger (Eigentümer) unterschreiben müssen? Oder muss man den Antrag frei Formulieren?
VG
Theo

Addi
Beiträge: 1109
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Addi » 06.11.2023, 16:14

Bitte nicht überbewerten, bei aller Förmelei….

Es ist ein Schreiben ausreichend, aus dem hervorgeht, das beide Parteien einvernehmlich mit der Auskehrung des Überschusses/Erlösanspruchs jeweils zur Hälfte einverstanden sind. Und die Bankverbindungen angeben nicht vergessen…

Theo
Beiträge: 24
Registriert: 09.06.2023, 15:18

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Theo » 06.11.2023, 16:59

Hallo Addi, wärst du so nett und antwortest noch auf meine erste Frage. Die wäre für mich sehr wichtig, zu beantworten.
VG Theo

Addi
Beiträge: 1109
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Addi » 07.11.2023, 08:11

Die eingetragenen Grundpfandrechte fallen ins GG = 190.000,-€; 5/10 vom VW= 290.000,-EUR. Demnach sind mindestens 100.000,-EUR bar zu bieten um die 5/10 Grenze zu erreichen (§85a Abs.1 ZVG)

Ihr hälftiger Miteigentumsanteil spielt generell keinerlei Rolle, auch nicht bei der Erlösverteilung.

mimeiss
Beiträge: 3
Registriert: 20.01.2024, 12:34

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon mimeiss » 20.01.2024, 13:27

Hallo Addi,
der Rechtspfleger hat angeschrieben mit dem Hinweis das der Versteigerungstermin in 10 Tagen terminiert wird. Es wird Gelegenheit gegeben eine Einstellung zu beantragen. Ich habe den mehrfachen Hinweis verstanden das man versuchen soll die TV zu verhindern, gehe aber aktuell davon aus das es nicht machbar ist. Deshalb möchte ich für die TV vorbereitet sein. Ich fasse nochmal alle Informationen zusammen die ich habe.
Antragsteller: beide Hauseigentümer (50:50 Grundbuch)
Verkehrswert: 590.000€
Restschulden: 40.000€
Grundschulden Bank 1: 50.000€ valutieren nicht mehr
Grundschulden Bank 2: 140.000€ es valutieren noch 40.000€
Interessenlage: Haus in der Versteigerung übernehmen.
gemeinsame Willenserklärung zur Aufteilung: liegt nicht vor, strittig
Löschungsbewilligung: strittig
Eigenkapital: 130.000€
Ich möchte ein Gespräch mit der Bank zur Finanzierung führen. 250.000€ würde ich mindestens bieten wollen.(OHNE MEINE HAUSHÄLFTE).
Wie hoch ist das Mindestgebot?
Was darf ich in der Versteigerung max. bieten das meine Finanzierung nicht platzt? (ausgehend von 250.000€)
Welchen Betrag muss ich der Bank als Kreditrahmen nennen?

Meine Erkenntnis und Logik aus den ganzen Informationen ist:
Wenn man bei der Finanzierungsplanung mit der Bank einkalkuliert das der Erlös Aufgrund fehlender gemeinsamer Willenserklärung, unter Umständen auch länger hinterlegt werden muss, wird die Bank einer Finanzierung in der vollen Kaufsumme nicht zustimmen, wenn das so stimmt, brauche ich erst gar nicht mitzubieten.....

Was passiert, wenn die Bank nicht über das Risiko der Nachfinanzierung (das das Geld hinterlegt werden muss)
informiert wurde, und der Finanzierung über eine Haushälfte zustimmt, bei der Erlösverteilung dann aber eine viel höhere Summe aufgebracht werden muss. Die Bank sich dann queer stellt und der höheren Finanzierung nicht zustimmt?

Vielen Dank
Theo

Hallo Theo,

vorab: Wie ist das Ding denn ausgegangen?

Zu Deiner Frage: Die Bank muss natürlich keinen Kreditrahmen erhöhen, nur weil das Geld hinterlegt werden soll. Warum auch? Die Bank wird Dir ja keinen entsprechenden Kredit angeboten haben, weil Du die notwendige Sicherheit (Lastenfreie Immobilie mit freiem GB in Ant. III) gar nicht bieten kannst.

Banken gehen nur dann unkompliziert in den 2. Rang, wenn sie selbst im 1. Rang stehen, weil sie ansonsten das Steuerrad in einer etwaigen ZV nicht in der Hand haben. Zudem muss natürlich der Beleihungsauslauf des Objektes passen.

Und eine Bank beleiht fast nie einen Bruchteil alleine, weil er sich schlecht versteigern lässt. Da Deine Ex einer neuen GS kaum zustimmen wird, kannst Du das Haus als Sicherheit eigentlich vergessen. Zudem ist die FRist zum Verteilungstermin oft zu kurz.

Am besten, man hat als Bieter das Geld in TV Konstellationen notfalls cash (oder kann es sic in der Familie leihen) oder man hat eine andere freie Immobilie für ein Darlehen. Selbst bei ZV-Fällen, in denen man lastenfrei erwirbt, ist es oft ein Zeitmarathon, bis zum Verteilungstermin zu finanzieren. Da muss man mit der Bank sehr eng sein.

Theo
Beiträge: 24
Registriert: 09.06.2023, 15:18

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Theo » 31.01.2024, 09:24

Hallo mimeiss,
Wir haben beide einer 6 monatigen Einstellung zugestimmt und versucht eine außergerichtliche Lösung zu finden, bisher ohne Erfolg.
Ich weiß nicht, wie ich es regeln soll, bin mit meinem Latein am Ende. Ich spreche jetzt erstmal mit der zweiten Bank.Bank eins hat keine eigenen Leute die sich mit der TV auskennen, die Schalten ab Terminierung einen Anwalt ein. Das Geld Cash zu haben wäre eine Möglichkeit, allerdings müsste ich mir das in der Familie leihen, das wären dann über 530.000€......
Wenn die Bank mir meine Haushälfte als Sicherheit nicht anerkennt wird es unmöglich eine Finanzierung zu bekommen. Es gibt ja nur noch 35.000 Restschulden und Eigenkapital ist auch vorhanden.
Na ja, ich spreche mit der Bank, ehrlich gesagt hab ich schon so viel gelesen und trotzdem sind da viele Fragezeichen.
Meine Ex dürfte vor dem gleichen Problem stehen, es sei den Sie bekommt übergangsweise die Finanzierung in Cash über Ihre Familie gestimmt.
Ich habe Sie noch nicht gefragt ob sie einer hälftigen Aufteilung bei der TV zustimmt, vielleicht sagt sie ja zu.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, für Tipps wäre ich sehr dankbar. Wenn ich ungefähr wüsste was bei der TV raus käme wäre ich auch ein riesen Stück weiter. Sehr gute und beliebte Lage, aktuell ist dort kaum eine Immobilie zu bekommen.
VG Theo

Addi
Beiträge: 1109
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen

Beitragvon Addi » 31.01.2024, 11:43

Eine Lösung könnte sich ergeben, wenn beide Noch-Eigentümer die Löschung des nicht mehr valutierenden Betrages der eingetragenen Grundschuld Vor dem Termin beantragen, unter Vorlage und Beifügung der entsprechenden Teil-Löschungsbewilligung der Gläubigerbank.
Dann kann eine Bank, für eine Anschluss Finanzierung durch Zuschlag in der TV, von ganz anderen Vorgaben der bestehenden Grundstücksbelastung ausgehen und jeder der beiden Noch-Eigentümer muss nicht über Gebühr eine Meistgebotsfinanzierung sicherstellen.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“