Vorbesitzer nicht auffindbar!
Verfasst: 06.06.2023, 14:04
Hallo,
erstmal bin ich Neu hier und freue mich über jede Unterstützung rund um diesen Themenbereich.
Das Objekt wurde ersteigert, alle hat sich sehr lange hin gezogen der Verteilungstermin fand statt, aber die Probleme sind gleich.
Der Sohn der Frau hat alles verzockt und war nicht mehr Zahlungfähig, das Haus der Mutter wurde als Hypothek bei der Bank hinterlegt.
Der Sohn, sowie die Mutter sind weg, so wie wir es Wissen hat der Sohn "Wortwörtlich" von allen Personen die mit ihm zutun haben "EINEN WEG" und scheint gefährlich zu sein.
Die Mutter ist über das Einwohnermeldeamt in ganz Deutschland nicht auffindbar, der Sohn ist im Ausland (Land egal), wo mit sehr hoher wahrscheinlichkeit auch die Mutter sein wird.
Jetzt gibt es aber keine Adresse, keine Telefonnummer nichts über die Person zu finden, das Einwohnermeldeamt hat vermerkt, das sie von uns gesucht wird, da wir natürlich mit ihr über die Räumung kommunizieren möchten.
Höchstwahrscheinlich kümmert sich der Sohn nebenbei um alles, nur welches Recht hat man jetzt wenn man die Person nicht findet, normalerweise gibt man der Person eine 6 Wochen Frist alles auszuräumen und wenn nicht wird das auf "deren" Kosten gemacht, die Kosten bekommt man sowie nicht wieder, weil die kein Geld haben.
Ein paar Fragen:
1. Welches Recht hat man wenn die Person nicht ermittelt werden kann?
2. Der Sohn "hätte" eine Vollmacht über die Mutter, man kann mit der Mutter nicht kommunzieren, nur über den Sohn, jedoch ist der Gefährlich und hat Psychisch einen weg und ich würde die Vollmacht sehr anzweifeln, da man nicht weiß ob die Mutter in wirklichkeit nocht lebt, was soll man tun?
3. Falls mit dem Sohn kein normales Gespräch möglich ist bzw. er nichts unterschreiben möchte und er eine Vollmacht hat, wie sollte man da am besten mit umgehen.
4.Zwangräumen über einen Gerichtsvollzieher macht keine Sinn, da die Personen kein Geld haben und das nocht mehr Probleme auslösen kann, der Sohn soll angeblich Waffen besitzen...
5. Die Mutter (Vorbesitzering) während der Zwangversteigerung verstorben, der Sohn hat damit dann doch nichts mehr zutun oder nicht, kann man dann direkt alles räumen?
Ich bedanke mich vorzeitig schon einmal für Rückmeldungen.
Gruß
erstmal bin ich Neu hier und freue mich über jede Unterstützung rund um diesen Themenbereich.
Das Objekt wurde ersteigert, alle hat sich sehr lange hin gezogen der Verteilungstermin fand statt, aber die Probleme sind gleich.
Der Sohn der Frau hat alles verzockt und war nicht mehr Zahlungfähig, das Haus der Mutter wurde als Hypothek bei der Bank hinterlegt.
Der Sohn, sowie die Mutter sind weg, so wie wir es Wissen hat der Sohn "Wortwörtlich" von allen Personen die mit ihm zutun haben "EINEN WEG" und scheint gefährlich zu sein.
Die Mutter ist über das Einwohnermeldeamt in ganz Deutschland nicht auffindbar, der Sohn ist im Ausland (Land egal), wo mit sehr hoher wahrscheinlichkeit auch die Mutter sein wird.
Jetzt gibt es aber keine Adresse, keine Telefonnummer nichts über die Person zu finden, das Einwohnermeldeamt hat vermerkt, das sie von uns gesucht wird, da wir natürlich mit ihr über die Räumung kommunizieren möchten.
Höchstwahrscheinlich kümmert sich der Sohn nebenbei um alles, nur welches Recht hat man jetzt wenn man die Person nicht findet, normalerweise gibt man der Person eine 6 Wochen Frist alles auszuräumen und wenn nicht wird das auf "deren" Kosten gemacht, die Kosten bekommt man sowie nicht wieder, weil die kein Geld haben.
Ein paar Fragen:
1. Welches Recht hat man wenn die Person nicht ermittelt werden kann?
2. Der Sohn "hätte" eine Vollmacht über die Mutter, man kann mit der Mutter nicht kommunzieren, nur über den Sohn, jedoch ist der Gefährlich und hat Psychisch einen weg und ich würde die Vollmacht sehr anzweifeln, da man nicht weiß ob die Mutter in wirklichkeit nocht lebt, was soll man tun?
3. Falls mit dem Sohn kein normales Gespräch möglich ist bzw. er nichts unterschreiben möchte und er eine Vollmacht hat, wie sollte man da am besten mit umgehen.
4.Zwangräumen über einen Gerichtsvollzieher macht keine Sinn, da die Personen kein Geld haben und das nocht mehr Probleme auslösen kann, der Sohn soll angeblich Waffen besitzen...
5. Die Mutter (Vorbesitzering) während der Zwangversteigerung verstorben, der Sohn hat damit dann doch nichts mehr zutun oder nicht, kann man dann direkt alles räumen?
Ich bedanke mich vorzeitig schon einmal für Rückmeldungen.
Gruß