Hallo,
erstmal bin ich Neu hier und freue mich über jede Unterstützung rund um diesen Themenbereich.
Das Objekt wurde ersteigert, alle hat sich sehr lange hin gezogen der Verteilungstermin fand statt, aber die Probleme sind gleich.
Der Sohn der Frau hat alles verzockt und war nicht mehr Zahlungfähig, das Haus der Mutter wurde als Hypothek bei der Bank hinterlegt.
Der Sohn, sowie die Mutter sind weg, so wie wir es Wissen hat der Sohn "Wortwörtlich" von allen Personen die mit ihm zutun haben "EINEN WEG" und scheint gefährlich zu sein.
Die Mutter ist über das Einwohnermeldeamt in ganz Deutschland nicht auffindbar, der Sohn ist im Ausland (Land egal), wo mit sehr hoher wahrscheinlichkeit auch die Mutter sein wird.
Jetzt gibt es aber keine Adresse, keine Telefonnummer nichts über die Person zu finden, das Einwohnermeldeamt hat vermerkt, das sie von uns gesucht wird, da wir natürlich mit ihr über die Räumung kommunizieren möchten.
Höchstwahrscheinlich kümmert sich der Sohn nebenbei um alles, nur welches Recht hat man jetzt wenn man die Person nicht findet, normalerweise gibt man der Person eine 6 Wochen Frist alles auszuräumen und wenn nicht wird das auf "deren" Kosten gemacht, die Kosten bekommt man sowie nicht wieder, weil die kein Geld haben.
Ein paar Fragen:
1. Welches Recht hat man wenn die Person nicht ermittelt werden kann?
2. Der Sohn "hätte" eine Vollmacht über die Mutter, man kann mit der Mutter nicht kommunzieren, nur über den Sohn, jedoch ist der Gefährlich und hat Psychisch einen weg und ich würde die Vollmacht sehr anzweifeln, da man nicht weiß ob die Mutter in wirklichkeit nocht lebt, was soll man tun?
3. Falls mit dem Sohn kein normales Gespräch möglich ist bzw. er nichts unterschreiben möchte und er eine Vollmacht hat, wie sollte man da am besten mit umgehen.
4.Zwangräumen über einen Gerichtsvollzieher macht keine Sinn, da die Personen kein Geld haben und das nocht mehr Probleme auslösen kann, der Sohn soll angeblich Waffen besitzen...
5. Die Mutter (Vorbesitzering) während der Zwangversteigerung verstorben, der Sohn hat damit dann doch nichts mehr zutun oder nicht, kann man dann direkt alles räumen?
Ich bedanke mich vorzeitig schon einmal für Rückmeldungen.
Gruß
Vorbesitzer nicht auffindbar!
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Vorbesitzer nicht auffindbar!
….eher normale Probleme nach einer Versteigerung.
Fakt, Sie sind rechtlich neuer Eigentümer.
Hat der alte Eigentümer den „Besitz“ an der von Ihnen ersteigerten Immobilie aufgegeben, können Sie diese in Besitz nehmen.
Befinden sich noch wertvolle Gegenstände in der Immobilie sind diese eventuell zu verwahren/ einzulagern und der alte Eigentümer darüber zu informieren.
Restliches Inventar-ohne Wert- kann entsorgt werden.
Wichtig: möglichst alles per Foto/Video festhalten und Zeugen hinzuziehen….
Alles halb so wild..viel Erfolg…
Fakt, Sie sind rechtlich neuer Eigentümer.
Hat der alte Eigentümer den „Besitz“ an der von Ihnen ersteigerten Immobilie aufgegeben, können Sie diese in Besitz nehmen.
Befinden sich noch wertvolle Gegenstände in der Immobilie sind diese eventuell zu verwahren/ einzulagern und der alte Eigentümer darüber zu informieren.
Restliches Inventar-ohne Wert- kann entsorgt werden.
Wichtig: möglichst alles per Foto/Video festhalten und Zeugen hinzuziehen….
Alles halb so wild..viel Erfolg…
Re: Vorbesitzer nicht auffindbar!
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Videos und Bilder wurden in anwesenheit des Insolvenzverwalters gemacht.
Mir geht es nur darum, die Person ist im Ausland und nicht aufzufinden, gibt es da eine Frist die ich einhalten muss, oder kann ich alles ausräumen?
Die "Wertwollen" Gegenstände (da gibt es nichts Wertwolles) kann man in die Garage stellen, falls die Frau sich aufeinmal meldet, aber meine Frage ist einfach: Was ist wenn die Frau sich nach 3 Monaten auf einmal meldet und etwas haben möchte, hat sie das Recht dazu, obwohl sie vorher nicht kontaktierbar war (Ausland).
Wie lange muss ich das Lagern, ich kann doch nicht die ganze Garage zu stellen und das dort 6 Monate lagern, weil die Frau sich nach Monaten meldet und einen Massivholz Schrank mit ihren Mänteln haben möchte.
Gruß
Videos und Bilder wurden in anwesenheit des Insolvenzverwalters gemacht.
Mir geht es nur darum, die Person ist im Ausland und nicht aufzufinden, gibt es da eine Frist die ich einhalten muss, oder kann ich alles ausräumen?
Die "Wertwollen" Gegenstände (da gibt es nichts Wertwolles) kann man in die Garage stellen, falls die Frau sich aufeinmal meldet, aber meine Frage ist einfach: Was ist wenn die Frau sich nach 3 Monaten auf einmal meldet und etwas haben möchte, hat sie das Recht dazu, obwohl sie vorher nicht kontaktierbar war (Ausland).
Wie lange muss ich das Lagern, ich kann doch nicht die ganze Garage zu stellen und das dort 6 Monate lagern, weil die Frau sich nach Monaten meldet und einen Massivholz Schrank mit ihren Mänteln haben möchte.
Gruß
Re: Vorbesitzer nicht auffindbar!
…
Da gibt es keine gesetzliche Vorgaben.
Zu handeln ist nach der tatsächlichen Lebenserfahrung.
Wenn ich mich seit längerem nicht in der Immobilie aufhalte, sondern ins Ausland ziehe ist natürlich zu hinterfragen, ob dem eine ordentliche (nach deutschen Maßstäben) erfolgte Abmeldung zu Grunde liegt oder eventuell nur ein langfristiger Auslandsaufenthalt zB als Pilger, Abendteuerer oder Weltenbummler.
Dies kann vermutlich auch schon dem entnommen werden, ob der Hausstand in der Immobilie im Grunde aufgegeben worden ist und nur sperrige Teile verblieben sind, weil diese nicht transportiert werden konnten.
Wusste die Eigentümerin von der laufenden ZV, und hat diese sich einfach aus dem Staub gemacht und den Besitz an der Immobilie aufgegeben…?
Liegt dies alles vor und Sie können dies bejahen, dann gehen Sie ans Werk und handeln.
Letztlich kann Ihnen aber keiner diese Entscheidung abnehmen……
Da gibt es keine gesetzliche Vorgaben.
Zu handeln ist nach der tatsächlichen Lebenserfahrung.
Wenn ich mich seit längerem nicht in der Immobilie aufhalte, sondern ins Ausland ziehe ist natürlich zu hinterfragen, ob dem eine ordentliche (nach deutschen Maßstäben) erfolgte Abmeldung zu Grunde liegt oder eventuell nur ein langfristiger Auslandsaufenthalt zB als Pilger, Abendteuerer oder Weltenbummler.
Dies kann vermutlich auch schon dem entnommen werden, ob der Hausstand in der Immobilie im Grunde aufgegeben worden ist und nur sperrige Teile verblieben sind, weil diese nicht transportiert werden konnten.
Wusste die Eigentümerin von der laufenden ZV, und hat diese sich einfach aus dem Staub gemacht und den Besitz an der Immobilie aufgegeben…?
Liegt dies alles vor und Sie können dies bejahen, dann gehen Sie ans Werk und handeln.
Letztlich kann Ihnen aber keiner diese Entscheidung abnehmen……
Re: Vorbesitzer nicht auffindbar!
Danke für die Rückmeldung,
im Prinzip haben Sie Recht.
Ich habe villeicht noch vergessen zu erwähnen, dass er in der Parallelstraße noch eine Immobillie (halb Ruine) hat, wo er vor nicht allzu langer Zeit unten in der leeren Wohnung kurz geschlafen hat, da er ja in Deutschland war und irgendwo unter kommen musste, er macht das so, dass keiner weiß wo er ist etc.
Er war quasi kurz einmal in der Stadt, sogar im Bürgerburo und ist dann wieder abgehauen, wollte wahrscheinlich Wissen wer es ersteigert hat.
Wir haben von einem Vogel seine Handynummer aus Österreich bekommen, nur wie gesagt er ist nicht der Eigentümer. Wir haben mit vielen Personen gesprochen (Notar, Rechstanwälten, Gerichtsvollzieher) etc. alle sagen der Typ hat komplett einen weg und ist unberechenbar.
Er war vorher selbstständig hatte ein "Großhandel" mit Schrauben etc., ein Kellerraum ist voll mit Schrauben für die nächsten Jahrzehnte. Jetzt hat er eine andere Firma, die man nicht finden kann.
Im Prinzip hat er seine Mutter verkauft, ob sie 100% davon wusste ist fraglich, sowie wir das verstanden haben wurde sie entweder da aus dem Haus einfach raus gezogen (Polizei) oder er hat sie 1Tag vorher aus dem Haus geholt und ist mir ihr nach Österreich geflohen, keiner weiß wo die beiden sind bzw. ob seine Mutter überhaupt wirklich lebt, weil sie anscheinend Diabetes und etwas mit dem Herzen hat.
Unten die Wohnung ist leer, waren Mieter drin, 1 Stock ist komplett voll, da wohnte sie, ob er da auch dauerhaft Wohne ist von auszugehen, die komplette Wohnung ist voll, in seinem Büro liegt 1 Tonne Papier und Computer von vor 20 Jahren.
Dachgeschoss haben welche illegal gewohnt, die steht auch komplett zu und der eine Raum im Keller mit Schrauben etc.
Aufräumarbeiten für 2 Wochen.
Das beste kommt noch, er hat ein 7,5tonner quer vor die 2te Garage gestellt, sodass man nicht in den Garten kommt, den Schlüssel haben wir noch nicht gefunden, der 7,5tonner ist offen.
Straßenverkehramt kann nicht sagen wem der genau gehört, unfassbar.
Wenn man das alles sieht, ist schon ein Meisterwerk das alles so voll zu stellen.
im Prinzip haben Sie Recht.
Ich habe villeicht noch vergessen zu erwähnen, dass er in der Parallelstraße noch eine Immobillie (halb Ruine) hat, wo er vor nicht allzu langer Zeit unten in der leeren Wohnung kurz geschlafen hat, da er ja in Deutschland war und irgendwo unter kommen musste, er macht das so, dass keiner weiß wo er ist etc.
Er war quasi kurz einmal in der Stadt, sogar im Bürgerburo und ist dann wieder abgehauen, wollte wahrscheinlich Wissen wer es ersteigert hat.
Wir haben von einem Vogel seine Handynummer aus Österreich bekommen, nur wie gesagt er ist nicht der Eigentümer. Wir haben mit vielen Personen gesprochen (Notar, Rechstanwälten, Gerichtsvollzieher) etc. alle sagen der Typ hat komplett einen weg und ist unberechenbar.
Er war vorher selbstständig hatte ein "Großhandel" mit Schrauben etc., ein Kellerraum ist voll mit Schrauben für die nächsten Jahrzehnte. Jetzt hat er eine andere Firma, die man nicht finden kann.
Im Prinzip hat er seine Mutter verkauft, ob sie 100% davon wusste ist fraglich, sowie wir das verstanden haben wurde sie entweder da aus dem Haus einfach raus gezogen (Polizei) oder er hat sie 1Tag vorher aus dem Haus geholt und ist mir ihr nach Österreich geflohen, keiner weiß wo die beiden sind bzw. ob seine Mutter überhaupt wirklich lebt, weil sie anscheinend Diabetes und etwas mit dem Herzen hat.
Unten die Wohnung ist leer, waren Mieter drin, 1 Stock ist komplett voll, da wohnte sie, ob er da auch dauerhaft Wohne ist von auszugehen, die komplette Wohnung ist voll, in seinem Büro liegt 1 Tonne Papier und Computer von vor 20 Jahren.
Dachgeschoss haben welche illegal gewohnt, die steht auch komplett zu und der eine Raum im Keller mit Schrauben etc.
Aufräumarbeiten für 2 Wochen.
Das beste kommt noch, er hat ein 7,5tonner quer vor die 2te Garage gestellt, sodass man nicht in den Garten kommt, den Schlüssel haben wir noch nicht gefunden, der 7,5tonner ist offen.
Straßenverkehramt kann nicht sagen wem der genau gehört, unfassbar.
Wenn man das alles sieht, ist schon ein Meisterwerk das alles so voll zu stellen.