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Besichtigung einer Immobilie bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 02.06.2023, 12:09
von M&M
Hallo,

ich bin Miteigentümerin einer Immobilie für die eine Teilungsversteigerung terminiert ist. Eigentum lt. Erbschein 50/50 mit einem Miterben. Gerne würde ich Interessenten die Möglichkeit der Besichtigung geben. Die Immobilie ist unvermietet. Kann der andere Miteigentümer ein Besichtigung? Wenn ja, wie muss dies erfolgen? Muss dieser überhaupt gefragt werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Grüße

Re: Besichtigung einer Immobilie bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 03.06.2023, 08:19
von Addi
…..da gibt es keine gesetzliche Vorgabe.
Wenn beide Mitglieder der Erbengemeinschaft und Miteigentümer einen möglichst hohes Meistgebot erwarten, welches dann im Einvernehmen zu verteilen ist, wird es die andere Partei eigentlich begrüßen, wenn eine Besichtigung stattfindet.. Möchte die andere Partei aber vielleicht selbst das Eigentum in der Versteigerung erwerben, wird es diesem eher nicht recht sein, wenn andere, Dritte durch das Haus/ Wohnung geführt werden….
Von daher am besten vorab abklären….

Re: Besichtigung einer Immobilie bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 16.06.2023, 11:16
von M&M
Hallo Addi,

vielen Dank für die Rückmeldung.
Leider ist eine vorherige Abklärung nicht möglich da sich der Miterbe komplett streitig stellt. Aber wenn es dafür keine gesetzliche Regelung gibt kann es der Andere ja auch nicht verweigern... bin gespannt wie es weitergeht

Gruß
M&M