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Allgemeine Fragen und Hilfe ZV

Verfasst: 29.03.2023, 10:33
von bankai97
Hallo liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin unter 30 Jahre alt, habe einen Festanstellungsvertrag in der IT-Branche und interessiere mich für den Kauf einer Wohnung bei einer Zwangsversteigerung, auch ohne Startkapital. Ich habe viele Fragen rund um dieses Thema und brauche Beratung und Unterstützung. Welche Plattformen gibt es zum Vergleich von Zwangsversteigerungen? Welche generellen Tipps gibt es für Anfänger? Und vor allem: Ist es überhaupt machbar und wirtschaftlich sinnvoll, eine Wohnung auf diese Weise zu erwerben auch ohne Startkapital über einer Bank?

Jede Hilfe ist gut willkommen und würde mir sehr viel helfen.

Re: Allgemeine Fragen und Hilfe ZV

Verfasst: 29.03.2023, 18:12
von Addi
Ja, da sind Sie hier genau richtig.
Über die Startseite von Immobilien.de finden Sie zunächst viele allgemeine Infos zur Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung. Ob dies letztlich eine bessere Möglichkeit ist eine Immobilie zu erwerben, als über den freihändigen Verkauf hängt immer von dem Einzelfall ab.
Der finanzielle Vorteil bei einer ZV oder TV liegt schon darin, dass keinerlei Maklergebühren anfallen und bei der Gebühr für den Zuschlag keine Umsatzsteuer anfällt.
Die zur Versteigerung stehenden Objekte sind zumeist aktuell von einem Fachmann bewertet und häufig auch mit Innenaufnahmen. Durch die derzeit leicht fallenden Verkehrswerte der Immobilien im Gleichklang mit den steigenden FinNzierungszinsen ist die Nachfrage schon etwas zurückgegangen. Ausnahmen sind natürlich immer die Wohnort Hotspots wie Köln, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, München pp. wo immer höhere Verkehrswerte aufgerufen werden.
Passende Objekte finden Sie hier im Info Teil, unter den Adressen www.ZVG-com.de und www.ZVG-Portal.de
Hier können Sie sich in der Regel auch kostenfrei die Gutachten runterladen oder anschauen.
Haben Sie ein passendes Objekt gefunden sollten Sie die Finanzierung mit Ihrer Hausbank vor Ort absprechen. Hier kann der Zinssatz zwar etwas höher liegen aber Sie haben einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Online-Banken bieten diesen Service meist nur weit entfernt und nur online oder telefonisch an….
Sollten Sie aufgrund Ihrer Einkünfte die Finanzierungszusage erhalten, steht dem Mitbieten in einem ZV- Termin nichts mehr im Wege.
Schauen Sie sich vorab einmal ein paar Termine bei Ihrem Vollstreckungsgericht an, fragen Sie bei dem/der zuständigen Rechtspfleger/in nach soweit Unverständnis besteht und wenn Sie das gute Gefühl haben, die passende Immobilie gefunden zu haben und die Finanzierung geklärt ist steht einem Mitbieten nichts mehr im Wege….

Re: Allgemeine Fragen und Hilfe ZV

Verfasst: 30.03.2023, 06:41
von Addi
….
Makler werden in ZV‘s meist von den betreibenden Gläubigern beauftragt. Diese zahlen dann auch die Provision an diesen, soweit der Zuschlag aufgrund eines Kontaktes mit diesen erteilt worden ist. Der Ersteher zahlt den Makler insoweit nie.

Re: Allgemeine Fragen und Hilfe ZV

Verfasst: 30.03.2023, 12:01
von Addi
...
dann legt es natürlich daran, dass die entsprechende Firmen wie zB. Imxobiliexxxx42 ua. sich die entsprechenden Details, Unterlagen und Gutachten aus den offiziellen Portalen der Justiz ohne deren Zustimmung kopieren und den Interessenten suggerieren, dass diese für den Inhalt verantwortlich sind und als "Trittbrettfahrer" nicht notwendige Maklerverträge mit Bietinteressenten abschließen.
Der ahnungslose Bietinteressent weiß oftmals nicht, dass er sämtliche Unterlagen, Gutachten direkt über die entsprechenden Portale kostenlos erhalten kann und für den Erwerb durch das "mit bieten" keinerlei Verträge abschließen muss.
Traurig, dass auf und mit diesem Geschäftsmodell Kasse gemacht wird.
Hiervon ist dringendst abzuraten.

Re: Allgemeine Fragen und Hilfe ZV

Verfasst: 30.03.2023, 14:39
von Addi
....
ich rede von maklern, die z.b. auch von schuldnern bzw. miteigentümern beaufragt werden, das versteigerungsobjekt vor oder im termin zu vermarkten, die dementsprechend besichtigungen realisieren können, die mit den gläubigern vergleiche verhandeln, damit auch bei überschuldeten objekten zuschlag erfolgen kann etc etc.

ja, in diesen Fällen mögen Sie Recht haben. Jedoch ging es in der Ausgangsfrage um den reinen Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung und nicht durch freihändigen Erwerb über Dritte.....

.....und die von ihnen aufgeführten Fälle, dass der notleidende Schuldner noch einen Makler beauftragt, der eine Verwertung in Verhandlung mit Gläubigern durchführt ist mir eigentlich nicht bekannt. Die meisten Schuldner sind in dieser sich seit längerem abzeichnenden Situation zumeist überfordert, haben längst resigniert und öffnen vielmals auch keinerlei Post mehr seitens der Gl.-Banken oder der Gerichte.
Die Schuldner, die auf jeden Fall die Versteigerung verhindern wollen bedienen sich meist dubioser Internet-Anbieter, die für ein dreistelliges Handgeld ihre unlauteren Hilfen anbieten zwecks Verhinderung der Versteigerung.