Zur Teilungsversteigerung
Verfasst: 15.03.2023, 19:38
TV
Gesendet: 14.03.2023, 14:24
Von: hamburg
Hallo,
bei dem ersten Termin hat ein Erbe einen Eintrag im Grundbuch vorgenommen, durch den er "bestrangiger Betreibender" wurde und das Verfahren einstellen konnte.
Behält er diesen besten Rang auch beim 2. Termin oder verfällt dieser Anspruch? Müsste er dann diesen besten Rang nochmals vor der Versteigerung anmelden? Gäbe es dafür eine Frist?
Gesendet: 14.03.2023, 14:24
Von: hamburg
Hallo,
bei dem ersten Termin hat ein Erbe einen Eintrag im Grundbuch vorgenommen, durch den er "bestrangiger Betreibender" wurde und das Verfahren einstellen konnte.
Behält er diesen besten Rang auch beim 2. Termin oder verfällt dieser Anspruch? Müsste er dann diesen besten Rang nochmals vor der Versteigerung anmelden? Gäbe es dafür eine Frist?