Zur Teilungsversteigerung

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Addi
Beiträge: 1099
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Zur Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 15.03.2023, 19:38

TV
Gesendet: 14.03.2023, 14:24
Von: hamburg

Hallo,
bei dem ersten Termin hat ein Erbe einen Eintrag im Grundbuch vorgenommen, durch den er "bestrangiger Betreibender" wurde und das Verfahren einstellen konnte.
Behält er diesen besten Rang auch beim 2. Termin oder verfällt dieser Anspruch? Müsste er dann diesen besten Rang nochmals vor der Versteigerung anmelden? Gäbe es dafür eine Frist?

Addi
Beiträge: 1099
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Zur Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 15.03.2023, 19:42

Zunächst, in einer Teilungsversteigerung gibt es keinen „betreibenden Gläubiger“, sonst wäre es eine Zwangsversteigerung und keine Teilungsversteigerung.
Gemäß § 37 Nr.4 ZVG sind Rechte, die nach dem ZV-Vermerk im Grundbuch entstanden sind zum Verfahren anzumelden, wenn diese im Verfahren Berücksichtigung finden soll.
Im Verfahren selbst genügt die einmalige Anmeldung die nicht für jeden Termin wiederholt werden muss, es sei denn, das weitere Zinsen, Kosten entstanden sind, die noch nicht durch die erste Anmeldung gedeckt sind..


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“