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Kosten für Gutachter
Verfasst: 09.03.2023, 10:22
von Ben
Hallo liebe Community,
folgende Situation.
Ich habe nach einer Trennung die Teilungsversteigerung beantragt und aufgrund dessen wurde seitens des Gerichtes ein SV beauftragt und ein Gutachten wurde erstellt. In dieser Phase hat die Bank eine ZV beantragt und beide Anträge liefen unter unterschiedlichen AZ einige Zeit Parallel bis das Amtsgericht sich für die ZV Variante entschieden hat und das bei der TV in Auftrag gegebene Gutachten verwendet hat. Ich habe nun als Eigentümer die Immobilie ersteigert.
Es gibt einen Erlösüberschuss.
Meine Frage, die Rechtspflegerin will mir die Rechnung für das Gutachten bei Nichteinigung zusenden da ich der Auftraggeber bin, ist das rechtens?
Die Gebühren für das Gutachten sollen sich auf Brutto 5800 € belaufen, inkl. 2 Stellungnahmen, da ich dem Gutachten wiedersprochen habe und der SV sich 2 mal zu äussern musste. Ist dieser Preis reel?
Bei Nichteinigung wird das Geld ja hinterlegt muss ich dann die Kosten für den SV vorab selber bezahlen?
Über eine Rückmeldung würde ich michfreuen.
Re: Kosten für Gutachter
Verfasst: 09.03.2023, 18:15
von Addi
Ja, das scheint alles normalen Abläufen zu folgen.
Antragsteller einer TV haften selbstverständlich für sämtliche Kosten, die durch die TV entstehen, wenn diese nicht durch die Versteigerung selbst gedeckt werden. Wer soll denn sonst für diese Kosten aufkommen? Der Staat bzw. Steuerzahler?
Der Stundensatz eine Gutachters liegt derzeit bei 120,-€ netto. Der Umfang der Begutachtung bestimmt die Kosten, muß dieser dann auch noch zusätzlich weitere Stellungnahmen abgeben, entstehen weitere Kosten.
Die Rechnungen werden jedoch immer vom Kostenbeamten des Vollstreckungsgerichts geprüft.
Warum die Rechtspflegerin von Ihnen insoweit keinen Kostenvorschusses eingefordert hat ist nicht verständlich.
Re: Kosten für Gutachter
Verfasst: 10.03.2023, 00:27
von Ben
Danke für die Rückmeldung Addi,
Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt.
Nochmal:
Ich habe eine TL beantragt aufgrund dessen wurde ein
SV für ein Gutachten vom Gericht bestellt, dieser auch ein Gutachten erstellt hat. In dieser Phase hat die Bank auch
eine ZV beantragt somit dann beide Anträge gleichzeitig
beim Gericht aktiv waren. Das Gericht hat sich Final für die ZV entschieden und diese wurde auch anhand des Gutachtens welches wie erwähnt aufgrund meiner beantragten TV erstellt worden ausgeführt. Ich habe dann selber bei der ZV die Immobilie ersteigert. Jetzt war der Verteilungstermin und ich soll trotz eines Übererlöses das Gutachten selber bezahlen, ich war in der Annahme, das diese Kosten vom Überschuss genau wie die Gerichtsgebühren etc. vom Überschuss abgezogen werden was meines Erachtens ja auch plausibel ist da das Gutachten ja auch für die ZV notwendig ist.
Natürlich müssen wir es selber zahlen aber wie erwähnt wundert es mich das ich als Auftraggeber alleine zahlen muss. Du schreibst ja selbst, das man dies nur selbst zahlen muss wenn es nicht gedeckt wird in dem Fall gibt es einen Übererlös der weitaus höher ist wie Kosten vom SV.
„Antragsteller einer TV haften selbstverständlich für sämtliche Kosten, die durch die TV entstehen, wenn diese nicht durch die Versteigerung selbst gedeckt werden. Wer soll denn sonst für diese Kosten aufkommen? „
Re: Kosten für Gutachter
Verfasst: 10.03.2023, 19:10
von Addi
Die Kosten, die in jedem Verfahren TV und ZV separat entstanden sind, können auch nur in dem jeweiligen Verfahren selbst abgerechnet werden. Da das TV Verfahren zum Ruhen gebracht worden ist und sich nach der ZV erledigt hat, sind dort die entstandenen Kosten separat zu Ihren Lasten abzurechnen, was nun ja wohl auch geschehen ist….
Re: Kosten für Gutachter
Verfasst: 12.03.2023, 21:13
von Ben
Danke aber ist für mich nicht verständlich.
Ein Gutachten war ja in beiden Fällen ob TV oder ZV nötig, warum muss ich alleine die Kosten tragen, obwohl wir erwähnt ein Überschuss durch den Verkauf vorhanden ist?
Gibt es hier keine Möglichkeit, das meine Ex die ja auch vom Gutachten profitiert hat sie Hälfte übernimmt, also das es vom Übererlös abgezogen wird? Ohne das Gutachten wäre ja keine ZV möglich? Danke für deine Geduld.
Re: Kosten für Gutachter
Verfasst: 13.03.2023, 06:38
von Addi
…..
Soweit ich es verstanden habe ergab sich der Überschuss nur in der ZV. Die TV wurde eingestellt und abgerechnet. Da es 2 verschiedene Verfahren sind können deren Kosten nicht miteinander verquickt werden.
Aber…Sie können den gezahlten Vorschuss bei der Verteilung des Überschusses aus der ZV gegenüber Ihrer Ex Frau geltend machen, wenn diese dem zustimmt…..