Bietsicherheit
Verfasst: 06.03.2023, 13:25
Guten Tag Addi,
zum Thema Bietsicherheit habe ich mal eine Verständnisfrage:
Kann man als interessierter Bieter die Bietsicherheit in Höhe seines persönlich festgelegten Meistgebotes dem
Amtsgericht im Vorfeld überweisen, um so - natürlich unter der Voraussetzung - Meistbietender geblieben zu sein und Zuschlag erhalten zu haben, bei Verzicht auf Rücknahme des überwiesenen Betrages die anfallenden Zinsen bis zur endgültigen Zahlung / zum Verteilungstermin nicht zahlen zu müssen?
Und weiterhin: Was passiert bei einer möglichen Überzahlung des Meistgebotes? Kehrt das Amtsgericht diese Summe sofort wieder aus?
Vielen Dank im Voraus für eine Information und Rückantwort!
Viele Grüße
Nelly
zum Thema Bietsicherheit habe ich mal eine Verständnisfrage:
Kann man als interessierter Bieter die Bietsicherheit in Höhe seines persönlich festgelegten Meistgebotes dem
Amtsgericht im Vorfeld überweisen, um so - natürlich unter der Voraussetzung - Meistbietender geblieben zu sein und Zuschlag erhalten zu haben, bei Verzicht auf Rücknahme des überwiesenen Betrages die anfallenden Zinsen bis zur endgültigen Zahlung / zum Verteilungstermin nicht zahlen zu müssen?
Und weiterhin: Was passiert bei einer möglichen Überzahlung des Meistgebotes? Kehrt das Amtsgericht diese Summe sofort wieder aus?
Vielen Dank im Voraus für eine Information und Rückantwort!
Viele Grüße
Nelly